Die UBS ist mit ihren Anträgen auf Einstellung des Verfahrens und der Sistierung bis zu einem Entscheid des Bundesgerichts gescheitert.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am zweiten Prozesstag im Berufungsverfahren um den CS-Geldwäschereifall im Zusammenhang mit der bulgarischen Mafia die Anträge der UBS abgewiesen.
Der Antrag der UBS auf Verfahrenseinstellung sei vor dem Bundesgericht hängig. Darum werde die Berufungskammer nicht darüber entscheiden, erklärte der vorsitzende Richter, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.
Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung
Auch der Antrag auf Sistierung wurde vom Gericht abgelehnt. Der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung gebiete, das Verfahren fortzusetzen. Die Berufungskammer behält sich jedoch die Möglichkeit vor, die Eröffnung seines Dispositivs auszusetzen, bis das Bundesgericht entschieden hat.
Die UBS hatte die Sistierung des Verfahrens unter Verweis auf die ausstehende Entscheidung des Bundesgerichts beantragt. Die Bank will damit die Einstellung des Verfahrens erreichen. Für die Übertragung der Verantwortung von der Credit Suisse auf die UBS gebe es keine Rechtsgrundlage, so das Argument.