Auch eine Kanzlei im Fürstentum betätigt sich als Sammelklägerin gegen die Konditionen beim Verkauf der Credit Suisse. Die Anwälte aus Liechtenstein argumentieren dabei grenzüberschreitend.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Lennert Partners aus Triesen im Liechtensteinischen hat öffentlich Stellung genommen zur Klageantwort der UBS gegenüber den vor dem Zürcher Handelsgericht eingereichten Musterklagen. Auch Lennert Partners haben dort im vergangenen August eine Sammelklage nach Fusionsgesetz deponiert.

War die CS unterkapitalisiert?

Die Kläger halten das beim Zwangsverkauf der Credit Suisse (CS) vereinbarte Umwandlungsverhältnis von einer UBS-Aktie für 22.48 Credit-Suisse-Aktien für unangemessen und fordern eine Ausgleichszahlung – im Fall von Lennert Partners mindestens 7.78 Franken je Aktie. Die UBS hatte bei dem Deal rund 3 Milliarden Franken für das Kriseninstitut gezahlt. An der Börse war die CS aber zuletzt mit 1.86 je Titel noch das zweieinhalbfache wert gewesen.

Wie auch finews.ch berichtete, erklärte die UBS in ihrer Klageantwort vom Februar sinngemäss, dass die CS unterkapitalisiert gewesen sei und unmittelbar untergegangen wäre, hätte sie die UBS nicht übernommen. Ebenfalls hab das Institut damit eine weltweite Bankenkrise verhindert. Die Grossbank weist die Klage zurück.

Grenzüberschreitende Argumentation

Die Liechtensteiner Kanzlei argumentiert nun unter anderem mit deutschem Recht – das Anwaltsteam arbeitete zuvor teils in Grosskanzleien im Nachbarland. Wenn man einen grenzüberschreitenden Blick auf die deutsche Rechtsprechung werfe, so die Replik von Lennert Partners, werde man feststellen, dass bei der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung des Minderheitsaktionärs, der durch einen Mehrheitsaktionär aus der Gesellschaft gedrängt wird, der Börsenwert als absolute Untergrenze anerkannt ist. Beide Fälle seien sachlich vergleichbar.

Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben Kläger mit Aktien im zweistelligen Millionenbereich; hierbei handle es sich vornehmlich um institutionelle Investoren, aber auch um private Grossinvestoren. Lead-Kläger seien ein Investmentfonds und eine Privatperson.

Tausende Kläger vertreten

Das Handelsgericht Zürich hat mittlerweile beschlossen, dass sämtliche Klagen gegen die UBS zu einem einheitlichen Verfahren zusammengelegt werden. Wie auch finews.ch berichtete, treten dort etwa die Westschweizer Firma Legalpass und der Schweizerische Anlegerschutzerverein (SASV) als Sammelkläger auf. Zusammengenommen vertreten sie Tausende von CS-Aktionären.