Nachdem bereits gestern zwei Klagen gegen das Umtauschverhältnis bei der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS bekannt wurden, tritt nun auch eine Kanzlei aus Liechtenstein auf den Plan. Sie stellt ganz gezielt die bisher höchste Forderung, wie einer der Anwälte gegenüber finews.ch erklärt.

Am Montagabend lief die Frist für mögliche Klagen gegen die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS ab. Nun hat auch die Anwaltskanzlei Lennert Partners mit Sitz im liechtensteinischen Triesen mitgeteilt, dass sie fristgerecht eine Sammelklage nach Artikel 105 Fusionsgesetz beim Handelsgericht in Zürich eingereicht hat.

Lead-Kläger sind den Angaben zufolge ein Investmentfonds und eine Privatperson. Hinter den Lead-Aktionären stehen weitere Anleger mit einem Anlagevolumen von mehreren Millionen CS-Aktien, wie es weiter heisst.

Investmentgesellschaften und Intermediäre im Blick

«Wir hatten von Anfang an eher Investmentgesellschaften und Intermediäre im Blick und nicht Kleinaktionäre», sagte Kanzlei-Chef Philipp Lennert gegenüber finews.ch. «Unser Ziel war es, als Kläger die Besitzer von mindestens 1 Million CS-Aktien zu vertreten. Das haben wir deutlich übertroffen.»

Ziel der Klage ist es eine angemessene Ausgleichszahlung von mindestens 7.78 Franken pro CS-Aktie zu erreichen. Damit liege man deutlich über vergleichbaren Sammelklagen, schreibt Lennert Partners.

Zur Erinnerung: Die UBS hatte die CS mit einem Umtauschverhältnis von einer UBS-Aktie für je 22,48 CS-Aktien übernommen. Das entsprach einer Bewertung von 76 Rappen pro Aktie oder insgesamt rund 3 Milliarden Franken.

So nennt etwa Legalpass, die wie der Schweizerische Anlegerschutzverein (SAV) bereits am (gestrigen) Montag über ihre Klageeinreichungen berichtet hatten, als Eckwerte für eine mögliche höhere Bewertung den Schlusskurs vom 17. März von 1.86 Franken pro Aktie. Laut einer Präsentation der UBS an die amerikanische Börsenaufsicht SEC sei dort ein innerer Wert von 9.55 Franken pro Aktie genannt worden.

Willkürlich festgesetzt

«Das Austauschverhältnis zwischen CS und UBS-Aktien folgt keinem Bewertungsschema. Es ist nicht nur völlig unangemessen, sondern willkürlich festgesetzt worden», sagt Anwalt Lennert.

Das verfestige den Eindruck, dass zwischen den Verhandlungspartnern des Fusionsvertrags keine Verhandlungsparität geherrscht hat. Die Fusion sollte auf dem Rücken der CS-Aktionäre durchgeführt werden.

Notrecht keine unüberwindbare Hürde

Im Rahmen der nun initiierten gerichtlichen Überprüfung müsse eine auf anerkannten Standards fussende Unternehmensbewertung durchgeführt werden. Die Entschädigung, die die Liechtensteiner Anwälte fordern, beruht auf einem Mittelwert der gängigen Unternehmensbewertungen. Diese seien teilweise durch die UBS selbst veröffentlicht worden, wie es weiter heisst.

In der Anwendung des Notrechts sieht Lennert keine juristisch unüberwindbare Hürde. «Bei der Anwendung des Notrechts kann es zwar um die Mitsprache des Aktionariats gehen, nicht aber um die Höhe der Entschädigung.»