Jetzt hat sich auch Legalpass zur Klageantwort der UBS aus der vergangenen Woche geäussert. Eine detaillierte Entgegnung werde im Verlauf des weiteren Verfahrens erfolgen.
Für Legalpass enthält die Antwort der UBS auf die Klage der Credit-Suisse-Aktionäre auf eine höhere Entschädigung inhaltlich keine besonderen Überraschungen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
Im Grossen und Ganzen sei die Verteidigungslinie der UBS von den Anwälten der Zürcher Kanzlei Baumgartner Mächler erwartet worden. Das überraschendste Argument sei jedoch die Behauptung der UBS, dass die Credit Suisse (CS) in Wirklichkeit seit langem nicht ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet gewesen sei. Diese Behauptung stehe im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen der Behörden. Diese Argumentation sei angesichts der Position der UBS «mit Vorsicht zu geniessen», schreibt Legalpass.
Für kritische Analyse zu früh
Eine kritische Analyse der von der UBS vorgebrachten Argumente soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und bleibe dem weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens vorbehalten.
LegalPass hatte im Juni vergangenen Jahres die Sammelklage «Credit US» am Handelsgericht Zürich eingereicht. Darin wird gefordert, für die Aktionärinnen und Aktionäre eine angemessene Entschädigung pro Aktie der Credit Suisse Group AG (CSG) festzulegen. Der Klage haben sich rund 3'000 frühere CS-Anteilseigner angeschlossen.
Die UBS hat in der am 16. Februar 2024 Legalpass zugestellten Antwort beim Gericht beantragt, die Klage in ihrer Gesamtheit abzuweisen. Bereits am vergangenen Wochenende hatte sich der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) zu der Klageantwort der UBS geäussert.