Die Vorfrist für die zeitgerechte Unterstellung unter die Finanzaufsicht ist für die unabhängigen Vermögenseverwalter in der Schweiz bereits abgelaufen. Nun belässt es die Finma nicht mehr bei Ermahnungen.
Die Lizenzierung der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz mutiert immer mehr zum Drama: Bis Ende Jahr müssen sich rund 2’500 Finanz-KMU in der Schweiz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellen. Trotz mehrmaligen Ermahnungen der Behörde haben aber Hunderte Akteure den vergangenen 30. Juni ungenutzt verstreichen lassen; dieser galt als Vorfrist, weil der Bewilligungsprozess im Schnitt sechs Monate in Aspruch nimmt.
Am Donnerstag hat die Finma nun mit einer neuerlichen Mitteilung nachgedoppelt – diese liest sich nun aber klar als Warnung. «Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer Aufsichtsorganisation eingereicht haben, nehmen das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf», hielt die Behörde fest. Als Konsequenz werde für diese Institute eine allfällige Fristerstreckung grundsätzlich nicht in Frage kommen.
Erste Strafanzeigen
Weiter hat die Finanzaufsicht bereits Abklärungen wegen möglicher Tätigkeit ohne Bewilligung eingeleitet, erste Strafanzeigen erstattet und Institute auf eine Warnliste gesetzt. «Die Finma verfolgt Verstösse gegen die Finanzmarkt-Gesetze konsequent und wird dies auch bei den Vermögensverwaltern und Trustees tun, welche die Übergangsfrist vom 31. Dezember 2022 verpassen», drohte die Behörde am Donnerstag.
Ebenfalls erklärte sie nun erstmals detailliert, wo der Bewilligungsprozess viereinhalb Monate vor Stichtag steht (siehe Grafik unten). Bis zum 31. Juli erhielt die Finma 689 vollständige Bewilligungsgesuche. Es konnten 376 Institute, davon 365 Vermögensverwalter und elf Trustees, bewilligt werden, darunter finden sich auch Kleinstunternehmen. Die restlichen 313 Bewilligungsgesuche sind in Bearbeitung. Insgesamt befinden sich per 31. Juli 1’535 Institute im Bewilligungsprozess oder haben diesen bereits erfolgreich durchlaufen.
Unter der Schwelle
Derweil haben insgesamt 661 Institute der Aufsicht mitgeteilt, dass sie kein Gesuch um Bewilligung einreichen. Die Hauptgründe dafür sind die Anpassung des Geschäftsmodells sowie die Fortführung der Geschäftstätigkeit unterhalb der Gewerbsmässigkeits-Schwelle. Die vieldiskutierte Konsolidierung durch Fusionen und Liquidierung fällt hingegen bisher weniger stark ins Gewicht.
Von knapp 400 Vermögensverwaltern hat die Finma noch keinerlei Rückmeldung erhalten.