Wenig überraschend zieht die UBS im Steuerstreit mit Frankreich das Urteil von letzter Woche weiter. Dies, obschon ein Berufungsgericht der Grossbank eine Brücke gebaut hatte.
Die UBS hat beim französischen Kassationsgerichtshof – der nächsten Instanz – Berufung eingelegt bezüglich des Entscheids des Berufungsgerichts. Dies teilte die Grossbank am Montagabend mit.
Sie will damit das Urteil weiterziehen, einschliesslich der Bussen und Schadenersatz-Zahlungen.
Vertiefte Analyse
Mit der Berufung vom Montag hielt sich das Institut an die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist, hat nun aber nach eigenen Angaben Zeit gewonnen: Dies, um das Urteil «genau zu analysieren, um im besten Interesse der Stakeholder das weitere Vorgehen festzulegen», wie es in dem knappen Statement hiess. Das Verteidiger-Team der grössten Schweizer Bank wird vor Ort vom Strafrechts-Spezialisten Hervé Temime angeführt.
Das Berufungsgericht hatte der UBS vergangene Woche eine Brücke gebaut, wie auch finews.ch berichtete. Am Montag von vergangener Woche senkten die Richter die Strafzahlung auf 1,8 Milliarden Euro von ursprünglich 4,5 Milliarden Euro deutlich. Dabei wird eine Milliarde Euro konfisziert, 800 Millionen Euro entfallen auf Schadensersatz.
Die Krux mit dem Schuldbekenntnis
Allerdings hielt das Gericht am erstinstanzlichen Urteil fest, wonach sich die UBS im Geschäft mit französischen Kunden strafbar gemacht hat. Ein Schuldbekenntnis der UBS könnte aus diesem Grund unberechenbare Folgen für das internationale Business der Grossbank zeitigen – eine zentrale Befürchtung der Bankführung.
Weiter hatten die Aktionäre aufgrund des ersten Urteils im Steuerstreit mit Frankreich dem UBS-Verwaltungsrat für das Jahr 2019 die Entlastung verweigert. Ein Schuldeingeständnis sowie ein Strafzahlung würde das Gremium und dessen Entlöhnung tangieren.