Durfte die Basler Kantonalbank die Bank Cler übernehmen und in ihren Konzern integrieren? Das bezweifelt die Geschäftsprüfungskomission des Grossen Rates – die Übernahme sei unsauber verlaufen.
Nun ist es amtlich: Bei der Einbettung der Bank Cler in die Strukturen der Basler Kantonalbank (BKB) ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.
Bereits letzten September hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt die Integration der Bank Cler BKB (BKB) auf ihre Rechtmässigkeit überprüft, wie finews.ch damals berichtet hat.
Und laut einem Bericht der «Basler Zeitung» (Artikel bezahlpflichtig) hat die GPK ihre Untersuchung nun abgeschlossen. Und kam zum Ergebnis, dass die Übernahme rechtlich unsauber war und das Haftungsrisiko für den Kanton und somit den Steuerzahler schlussendlich erhöht hat.
Tochtergesellschaften theoretisch ausgeschlossen
Denn: Grundsätzlich gilt die Staatsgarantie des Kantons nur für die Kantonalbank selber. Und explizit nicht für Tochtergesellschaften. Mit der Integration von Cler in die BKB sei diese Trennung aber schlichtweg nicht mehr möglich, da die BKB nun für Cler verantwortlich ist. Und gerät die Kantonalbank aufgrund dieser Verantwortung in Schieflage, spürt das der ganze Kanton.
Deswegen fordert die Kommission eine Abänderung des Kantonalbankengesetzes, damit dieses wieder die Realitäten abbildet. Denn obwohl das Gesetz eine Staatsgarantie für Tochtergesellschaften verbietet, herrscht eine Unklarheit, wenn es um Konzernstrukturen wie jene der BKB geht. Diese Fragen müssen nun beantwortet werden, fordern die GPK und die Finanzkontrolle des Kantons.
Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, dass die BKB dem Kanton eine höhere Abgeltung für die Staatsgarantie bezahlt. Oder, dass die Staatsgarantie gleich komplett abgeschafft wird, wie es sich jüngst etwa der Kanton Glarus vorgenommen hat.