Im Aargau wurden viele Unternehmen von ihrer Bank im Zusammenhang mit den Corona-Notkrediten falsch beraten. Deshalb muss nun der Kanton selber einspringen.

Die Corona-Notkredite des Bundes haben viele strauchelnde Unternehmen gerettet. Sie kamen nach dem verordneten Corona-Lockdown schnell und unkompliziert über ihre Hausbank an frische Liquidität, bis zu einer halben Million Franken sogar zinsfrei.

Hatte das Rettungspaket zu Beginn noch einige Kinderkrankheiten, so dass zum Beispiel Start-Ups und Fintech nur schwer oder gar nicht an einen Kredit kamen, so wurde mit neuen Paketen schnell nachgebessert. Nachbessern musste nun auch der Kanton Aargau, wie einer Medienmitteilung des Kantons zum Wochenbeginn zu entnehmen war.

Missverständnis sorgt für Liquiditätsengpass

Der Grund: Banken haben KMU falsch beraten, oder die Unternehmen im Kanton haben den Mechanismus der Notkredite falsch verstanden: «Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele kleinere und mittelgrosse Aargauer Unternehmen fürs Erste die COVID-19-Bankbürgschaften des Bundes nicht voll ausgeschöpft hatten», wird der Aargauer Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann in der Mitteilung zitiert, «dies in der falschen Annahme, später noch eine Aufstockung beantragen zu können.»

Deswegen hat der Aargauer Regierungsrat beschlossen, die Berechtigungskriterien für die kantonalen Massnahmen anzupassen: «Neu können Unternehmen – in Ergänzung zur Bundeshilfe – kantonale Unterstützung beantragen, wenn sie die verfügbaren COVID-19-Bundeskreditbürgschaften mindestens zu 50 Prozent beansprucht haben (bisher 100 Prozent).»

Gegenüber «SRF» sagte der Aargauer Regierungssprecher, vielfach hätten tatsächlich die Banken falsch beraten: «Es gibt Banken, die empfahlen: Geht auf 100 Prozent, weil ein Kredit nur einmal möglich ist. Andere sagten: Vorsichtig sein. Nur 50 Prozent.» Letzteren hätte nun ohne zusätzliche Unterstützung des Kantons die Insolvenz gedroht, weil sie zu wenig Kredit beantragt haben.