Die Übermittlung von Daten in die USA war nicht rechtens – das Genfer Kantonsgericht stützte nun erneut die Klage einer Ex-Mitarbeiterin der Credit Suisse. Ist damit eine Präzedenz geschaffen?
Der Steuerstreit mit den USA hält für die zweitgrösste Schweizer Bank eine weitere Unannehmlichkeit bereit. So erlitt die Credit Suisse (CS) im seit Jahren andauernden Streit über die Weitergabe von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden eine neuerliche Niederlage.
Wie nämlich die Agentur «AWP» am Dienstag berichtete, gab das Genfer Kantonsgericht in der zweiten Instanz einer Ex-CS-Mitarbeiterin recht. Diese hatte sich zuvor erfolgreich gegen die Herausgabe ihrer Daten an die USA gewehrt. finews.ch hatte bereits über ähnliche Fälle berichtet.
Über 1000 Datensätze verschickt?
Die CS hatte das Urteil des Genfer Gerichts angefochten – ohne Erfolg, wie sich nun zeigt. Der Cour de Justice de Genève entschied am 11. Dezember erneut für die Sache der ehemaligen Angstellten des US-Desks bei der Schweizer Grossbank. Vertreten wurde die Bankerin durch den Anwalt Douglas Hornung, der sich bereits in ähnlich gelagerten Fällen engagierte.
Die ehemalige Betreuerin von US-Kunden warf der CS vor, sie habe unrechtmässig 1'623 Datensätze an die amerikanischen Behörden weitergegeben. Die Übermittlung von 50 weiteren Dokumenten konnte die Klägerin durch eine Verfügung stoppen, wie es weiter hiess.
Nur ein Einzelfall
Das Kantonsgericht entschied nun aber in einem Einzelfall – das Urteil bedeutet also nicht, dass auf einmal jegliche Weitergabe von Mitarbeiter-Daten unrechtmässig wäre. Dahingehend interpretierte auch die CS das Urteil gegenüber «AWP».
Im Zuge der Beilegung des Steuerstreits mit den USA – die auch weiterhin in Gange ist – haben zahlreiche Banken umfangreiches Datenmaterial an die US-Behörden übermittelt. Darunter befinden sich auch Daten zu Mitarbeitenden. Entsprechend gewinnt jedes Urteil in der Sache einigen Zündstoff.