Nun geht der einflussreiche Financier Martin Ebner gegen die Schweizerische Nationalbank auf die Barrikaden. Als Bankier will er die erhobenen Negativzinsen nur noch «unter Vorbehalt» bezahlen.

Im Dezember 2014 führte die Schweizerische Nationalbank (SNB) Negativzinsen ein. Damit soll bis heute der Franken geschwächt werden, wie es offiziell heisst. Davon betroffen sind vor allem die Banken, denn sie hinterlegen das Geld ihrer Kunden, das nicht investiert ist bei der SNB. Doch dafür müssen sie seither (Negativzinsen) bezahlen.

Damit entgehen der schweizerischen Volkswirtschaft etwa 1,2 Milliarden Franken, die der SNB zugute kommen, wie Vertreter der von Martin Ebner kontrollierten BZ Bank am Mittwoch in der Ausserschwyzer Lokalzeitung «March Anzeiger» erklärten.

BZ Bank geht in die Offensive

Dies sei nicht nur volkswirtschaftlich bedenklich, sondern auch gesetzlich nicht abgestützt, argumentieren CEO Roger Steiner und Geschäftsleitungsmitglied Ralph Stadler, zumal in keinem Gesetz stehe, dass die SNB überhaupt Negativzinsen erheben dürfe.

Die blosse Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SNB reiche für eine Legitimation nicht aus, argumentieren die beiden Banker. Deshalb gehen sie nun in die Offensive, wie der «March Anzeiger» weiter schreibt.

Hoffen auf Rückforderung

So bezahlt die in Wilen SZ ansässige BZ Bank diese Negativzinsen nur noch «unter Vorbehalt». Und zwar unter dem Vorbehalt einer allfälligen Rückforderung. Das heisst, diese Negativzinsen müssten wieder zurückerstattet werden, sollte sich herausstellen, dass sie ungerechtfertigterweise erhoben wurden.

Wie der «March Anzeiger» weiter schreibt, ist die BZ Bank nämlich ein gebranntes Kind. Nach der Einführung des Mehrwertsteuergesetzes Mitte der 1990er-Jahre musste gemäss der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung auch auf Verwaltungsratshonoraren die Mehrwertsteuer abgeliefert werden.

Millionen ans Bein gestrichen

Allerdings fehlte dafür die gesetzliche Grundlage ebenfalls, wie das Bundesgericht im Jahr 2000 feststellte. Das zu viel einbezahlte Geld erhielten aber nur jene Verwaltungsräte zurück, die damals einen «Vorbehalt» anbrachten.

Die Verwaltungsräte der damaligen BZ Gruppe mussten sich deshalb Millionen von Franken ans Bein streichen, wie es weiter heisst. Dies soll nun bei den Negativzinsen nicht mehr passieren.

Hoffen auf zusätzlichen Druck

Eine Klage gegen die SNB hat die BZ Bank bislang nicht eingereicht. Sie hoffe noch auf Druck aus Politik, Wirtschaft und Medien, heisst es in dem Artikel abschliessend.

Eine Stellungnahme der SNB zur Sache gegenüber finews.ch ist noch ausstehend.