Nun muss sich das Bundesgericht mit der Affäre um die Devisentransaktionen des ehemaligen Nationalbankchefs Philipp Hildebrand befassen.
Wie die «NZZ am Sonntag» am Wochenende berichtet, haben die obersten Richterer Schweiz zu beurteilen, ob der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei sein Anwaltsgeheimnis verletzt hat, als er Screenshots von Hildebrands Kontounterlagen bei der Bank Sarasin an alt Bundesrat Christoph Blocher und die «Weltwoche» weiterreichte.
Lei hatte die Informationen von einem ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank erhalten. Dieser stellt sich auf den Standpunkt, Lei habe die Weitergabe in seiner Eigenschaft als Anwalt und ohne seine Zustimmung vorgenommen.
Anwalt oder Freund
Die Zürcher Staatsanwaltschaft allerdings hatte das Verfahren gegen Lei wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt; Lei habe nicht als Anwalt, sondern als Kollege und Schulfreund des ehemaligen Bank-Mitarbeiters gehandelt.
Gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts, das sich dieser Darstellung anschloss, führt der ehemalige Bankmitarbeiter nun Beschwerde am Bundesgericht.