Eine Versicherungsgesellschaft habe den Vertrag über die Versicherung des Lager-Tresors in Triesen gekündigt, den Diegelmann mit der Firma OZL betreibt, die selber nicht sanktioniert ist. «Ohne diese Versicherung laufen die Edelmetalle im Wert von mehreren hundert Millionen US-Dollar Gefahr, gestohlen und/oder ohne jegliche Versicherungsdeckung zerstört zu werden.»

Laut OZL entspricht diese Darstellung nicht den Tatsachen. Erstens gehöre die Gesellschaft nicht mehr der Familie Diegelmann, die Eigentümerverhältnisse hätten gewechselt. Und selbstverständlich bestehe nach wie vor kompletter Versicherungsschutz.

Mehr als 2'500 Rindern droht Hungertod

Unerfreulich sind die Konsequenzen auch für das landwirtschaftliche Gut, das Axel Diegelmann in Paraguay gehört: Die Farm sei «derzeit nicht in der Lage, Futter für das Vieh bereitzustellen, weil die Lieferanten befürchten, aufgrund dieser Geschäftsbeziehung ebenfalls auf die SDN-Liste gesetzt zu werden». Aufgrunddessen «droht mehr als 2'500 Rindern unmittelbar der Hungertod», so heisst es in der Klage weiter.

Die sanktionierten Goldhändler betonen in ihren Darlegungen ihren bislang einwandfreien juristischen Leumund. Bis zu ihrem Aufleuchten auf der SDN-Linie seien sie «niemals Gegenstand jedweden regulatorischen oder disziplinarischen Einschreitens» gewesen.

Venezuela

Dieses Vorbringen erscheint diskussionswürdig. Im Jahr 2020 berichtete unter Anderen finews.ch, Claudia Patricia Díaz Guillén, eine Art Finanzministerin Venezuelas und vormalige Krankenschwester des venezolanischen Diktators Hugo Rafael Chávez Frías (kurz: Hugo Chávez), habe kurz nach dessen Tod im Jahr 2014 im Goldlager der Diegelmanns grössere Mengen des Edelmetalls im Wert von gegen 10 Millionen Dollar gehortet.

Der Fall stellte eine Verästelung des Gross-Skandals PDVSA dar. Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein bestätigte damals «Ermittlungen gegen liechtensteinische Verdächtige». Allerdings wurde das Edelmetall-Geschäft erst 2021 dem Sorgfaltspflichtgesetz unterstellt, dem Liechtensteiner Äquivalent zum Schweizer Geldwäschereigesetz.

Iran?

Im Jahr 2022 sorgte schliesslich ein grosser Gold-Verkauf aus Liechtenstein in den Iran für Diskussionen, den das «Vaterland» aufdeckte (Artikel bezahlpflichtig): Zwei Jahre zuvor, Ende 2019, waren 2,5 Tonnen Gold für 100 Millionen Dollar in den Iran verkauft und physisch exportiert worden. Die Zahlung wurde über ein Konto bei einer russischen Bank abgewickelt, das ausschliesslich für diesen Zweck eröffnet worden war.

Die Financial Intelligence Unit, eine Liechtensteiner Behörde, machte dies im Rahmen eines anonymen Fallbeispiels publik und sprach dabei von einem «massgeblich involvierten liechtensteinischen Edel­metallhändler und Verwahrer». Kenner der Szene halten es aufgrund des Volumens der Transaktion für wahrscheinlich, dass es sich bei den «massgeblich Involvierten» um das Firmengeflecht rund um Rheingold Edelmetall handelte.

Wie dem auch sei: Juristisch problematisch wäre das Geschäft damals nur gewesen, wenn es sich beim Käufer um einen bereits Ende 2019 sanktionierten Kunden aus dem Iran gehandelt hätte.

Risikofreudiger Akteur

Bei Recherchen rund um die Rheingold Edelmetall entsteht also der Eindruck, dass es sich um einen durchaus etwas risikofreudigen Akteur im Edelmetall-Geschäft handelt, der eher hart am Wind segelt.

Wie geht es jetzt in Sachen OFAC-Sanktionen weiter? Dem «Vaterland» in Liechtenstein sagte Axel Diegelmann am 6. Juni 2024: «Wir befinden uns in konstruktiven und vertraulichen Gesprächen.»

New Yorker Anwälte angeheuert

Und in der Tat: Kläger und Beklagte haben sich am Montag, 17. Juni 2024, darauf geeinigt, dass Janet Yellen und den übrigen Beklagten die Frist zur Klageantwort um einen Monat erstreckt wird. Das späteste Datum für die Erwiderung verschiebt sich dadurch vom 18. Juni auf den 18. Juli 2024. Dazu hält die Gerichtsunterlage fest: «Die Parteien sind dabei, mehrere Themen im Zusammenhang mit dem Gerichtsprozess und dem laufenden Administrativverfahren zur Wiedererwägung zu besprechen. Sie sind übereingekommen, dass eine bescheidene Verlängerung der Frist für die Beklagten derzeit den effizientesten Weg nach vorne darstellt.»

In dem Verfahren lassen sich die Kläger durch die New Yorker Anwaltskanzlei Akrivis Law Group vertreten. Vor einem knappen Jahr hatte diese bereits die frühere Goldman-Sachs-Bankerin Elena Titova und einen früheren Manager der russischen Otkritie-Bank namens Andrey Golikov erfolgreich von der Liste wegbekommen, worüber unter anderem die Nachrichtenagentur «Bloomberg» berichtet hatte (Artikel bezahlpflichtig).

Auch in diesen Fällen hatten die Akrivis-Anwälte vor dem Bundesgericht des District of Columbia geklagt und parallel dazu ein Wiedererwägungs-Verfahren bei der OFAC angestrengt.