Die Aktionäre des Bankensoftware-Unternehmens Temenos haben an der Generalversammlung vom Mittwoch zwei Anträge des Verwaltungsrates abgelehnt. Präsident Thibault de Tersant gelobt Besserung und will mit den Aktionärinnen und Aktionären in Dialog treten.
Bei Temenos hat seit dem 1. Mai mit Jean-Pierre Brulard ein neuer CEO die operative Leitung übernommen. Damit schied auch der interims-Chef und vormalige langjährige Verwaltungsratspräsident Andreas Andreades aus dem Unternehmen aus. Eigentlich wäre nun die Generalversammlung am Mittwoch eine gute Gelegenheit gewesen, dass in den vergangenen Jahren oft angespannte Verhältnis zwischen Unternehmensführung und Investoren zu verbessern.
Doch offensichtlich sind nach den nun jahrelangen Querelen um den CEO-Posten, bei denen insbesondere der Hedge Fonds Petrus Advisors deutliche Kritik geäussert hatte, und zuletzt durch die Turbulenzen um die Vorwürfe des Short-Sellers Hindenburg Research noch nicht alle Wogen geglättet.
An der Generalversammlung (GV) fielen zwei Anträge des Verwaltungsrats durch und erhielten nicht die erforderliche Mehrheit. Das waren einmal die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2023, die mit nur 33,6 Prozent Zustimmung scheiterte, sowie der Antrag auf eine Satzungsänderung, mit der der Verwaltungsrat die notwendige Quote heraufsetzen wollte, die erforderlich ist, um an GVs antragsberechtigt zu sein. Hier stimmten nur 41,1 Prozent für die Annahme. Alle übrigen Traktanden wurden angenommen.
Langfristige Anreize in der Kritik
Die Kritik und Bedenken beim Vergütungsbericht hätten sich in ersten Linie auf die Dauer der Sprerrfrist beim «Long Term Incentive Plan» (LTIP) für den CEO konzentriert, schreibt Temenos in einer Mitteilung zu den GV-Ergebnissen. Man nehme die Entscheidungen zur Kenntnis und der Verwaltungsrat sei sich der Bedenken der Aktionäre bewusst. Die LTI-Regelung habe mit der langen Besetzung des Postens ad interim und der «aussergewöhnlichen Umstände» bei der Neubesetzung zu tun.
Auch die weiteren ebenfalls erhobenen Forderungen nach umfassenderer Offenlegung und ausführlicheren Begründungen werde der Verwaltungsrat erörtern. Man werde sich 2024 und 2025 weiter mit den «Aktionären über dieses Thema austauschen».
Antragsberechtigt erst ab 0,5 Prozent der Stimmen
Auch die geplanten Satzungsänderungen erhielten nicht das notendige Mehr. Dabei ging es etwa darum, dem VR die Möglichkeit zu geben eine GV auch virtuell abzuhalten. Zudem war geplant, die notwendige Schwelle für Traktandierungsbegehren neu auf 0,5 Prozent der Stimmen anzuheben, von heute 0,27 Prozent. Auch hierzu hätten im Vorfeld einige Aktionäre und Stimmrechtsberater Bedenken geäussert.
Der Verwaltungsrat versichert, dass man die Möglichkeit zu einer virtuelle GV nur für absoluten Ausnahmefällen einplane und wann immer möglich eine physische oder hybride Versammlung abhalten wolle. «Alle in diesem Beschluss vorgeschlagenen Satzungsänderungen stehen im Einklang mit dem Schweizer Recht und der aktuellen Marktpraxis», schreibt Temenos.
Auch hierzu werde der Verwaltungsrat den Dialog mit den Aktionären fortsetzen, bevor einige dieser Änderungen an der Generalversammlung 2025 erneut vorgelegt werden sollen.