Bei den unabhängigen Vermögensverwaltern führt der Regime-Wechsel mit Finma-Lizenz zu einigen Umwälzungen. Es gibt viele Gründe, um sich aus dem Rennen zu nehmen.

Am 1. Januar senkte sich der Schlagbaum endgültig. Zum Jahresbeginn lief die dreijährige Übergangsfrist ab, innerhalb derer die unabhängigen Vermögensverwalter (External Asset Manager, EAM) für die Weiterführung ihres Geschäfts eine Lizenz bei der Finanzmarktaufsicht (Finma) beantragen mussten.

Zwar gingen gemäss Zahlen der Finma bis zum Stichtag 1'699 Bewilligungsgesuche ein. 1'060 Institute erteilten der Aufsicht jedoch einen Korb und wollen auf eine Registrierung verzichten.

Rätseln über Abweisung

Die Branche rätselt nun, warum derart viele EAM die Übergangsfrist verstreichen liessen, denn die Konsequenzen für die Säumigen sind klar. «Wer vorsätzlich oder fahrlässig unbewilligt tätig ist, hat mit aufsichtsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen», heisst es bei der Finma unmissverständlich.

Bei der Mehrheit der Vermögensverwalter handelt es sich um Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Vollzeitstellen, deren verwaltetes Vermögen gemäss Finma im Durchschnitt 180 Millionen beträgt. Wer von Ihnen sollte trotz drohender Sanktionskeule der Finma eine Abfuhr erteilen?

Bereits die Segel gestrichen

Legal unter dem Radar zu bleiben, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Gemäss Finma ist von der Bewilligungspflicht vereinfacht lediglich ausgenommen, wer pro Kalenderjahr einen Bruttoertrag von weniger als 50'000 Franken erzielt, Geschäfte mit weniger als 20 Vertragsparten macht und Vermögen unter 5 Millionen Franken verwaltet.

Am plausibelsten für einen Verzicht auf das Finma-Obligatorium ist, dass die betroffenen Vermögensverwalter ihre Geschäftstätigkeit inzwischen aufgeben haben, sich einem Verbund anschliessen oder in einer Fusion geschluckt werden.

Beratertätigkeit als Ausweg

Gut möglich ist auch, dass sich einige EAM von ihrem bisherigen Geschäftsmodell gänzlich verabschieden und beispielsweise auf eine blosse Beratertätigkeit ohne aktive Vermögensverwaltung umschwenken. Dies kann ein eleganter Ausweg sein für einen Vermögensverwalter, der sich einen besonders guten Ruf im Aufspüren von Anlagerenditen erworben hat und dieses Know-how künftig zur Grundlage seines Geschäftserfolgs machen will.

Eine Umstellung auf ein neues Geschäftsmodell müssen die EAM allerdings bis Ende vergangenen Jahres abgeschlossen und der Finma gemeldet haben.

Öffentlicher Pranger

Bei Funkstille werden diese EAM einer öffentlich einsehbaren Warnliste hinzugefügt, wie die Behörde auf Anfrage von finews.ch bestätigt. Ein solcher Pranger dürfte eine seriöse Geschäftstätigkeit mit der Verwaltung von fremden Kundengeldern massiv erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen.

Derzeit sind 153 Institute auf der Warnliste zu finden. Darauf macht die Finma deutlich, dass diese Unternehmen ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind und über keine Bewilligung verfügen. Wieweit sich diese Liste in den nächsten Wochen aufgrund der abgelaufenen Übergangsfrist noch verlängern wird, mag die Finma auf Anfrage nicht spekulieren.

Keine Gnade der Finma

Für alle, die trotz mehrfachem Aufruf von Finma und Branchenverband gebummelt haben, wird die Lage äusserst ungemütlich. Nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist wird die Finma diese Nachzügler nicht mehr erhören. Im Gegenteil: Bei unerlaubter Geschäftstätigkeit drohen Geldstrafen und Bussen bis zu 250'000 Franken.