Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht macht sich dafür stark, dass die verschärften internationalen Eigenmittelvorschriften so schnell wie möglich umgesetzt werden. In der Schweiz hält sich die Begeisterung sehr in Grenzen.
Das Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses hat nach seinem dreimonatlichen Treffen am (gestrigen) Dienstag in einer Mitteilung gefordert, alle Aspekte der Basler Rahmenvereinbarung konsequent und so schnell wie möglich umzusetzen.
Bisher planen mehr als zwei Drittel der Staaten die Umsetzung aller oder der meisten neuen Standards für 2023 oder 2024, die übrigen Länder wollen sich bis 2025 Zeit lassen.
Noch nicht über dem Berg
Zwar sei das globale Bankensystem unter anderem wegen der staatlichen Unterstützungen bisher weitgehend widerstandsfähig geblieben, wie die Aufsichtsbehörde betonte, die ihren Sitz unter dem Dach der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel hat.
Das Gremium zeigt sich jedoch besorgt, dass das internationale Finanzsystem angesichts einer wiederauflebenden Inflation in vielen Ländern, aber auch wegen schlechteren Finanzbedingungen und einer sich verdüsternden Wirtschaftslage aus dem Lot geraten könnte.
Beschlussunfähig
Mit der neuen Vereinbarung, kurz Basel III, sollen die Schwachstellen behoben werden, welche die Finanzkrise 2008 offengelegt hat. Im Kern geht es darum, dass mehr Eigenkapital für Bankkredite hinterlegt und für international tätige Banken gleiche regulatorische Bedingungen geschaffen werden.
Der Basler Ausschuss will mit dieser umfassenden Regulierung Aufsicht und Praktiken der Banken weltweit stärken und die Finanzstabilität verbessern. Allerdings kann der Ausschuss, der an die Zentralbankpräsidenten und Aufsichtsbehörden berichtet, keine rechtskräftigen Beschlüsse fällen.
Unzufriedene Kantonalbanken
Basel III richtet sich unmittelbar lediglich an international aktive Banken. In der Schweiz soll jedoch das neue Regelwerk auch auf inländische Geldinstitute ausgedehnt werden. Im Rahmen der politischen Vernehmlassung zur hiesigen Basel-III-Reform, die noch bis zum 25. Oktober 2022 läuft, wird allerdings Kritik laut.
So befürchtet der Verband der Schweizerischen Kantonalbanken, dass die geforderte Eigenmittelunterlegung und höhere administrative Kosten die Hypothekarkredite verteuern. Zudem berücksichtigt der neue Standard gemäss dem Verband die Schweizer Gegebenheiten nicht genügend. Es fehle die im angelsächsischen Raum unbekannte Anrechnung von Lebensversicherungen oder verpfändeter Vorsorgevermögen als zusätzliche Sicherheiten.
Ausserdem führe das vorgesehene Einfrieren der Immobilienbewertungen für sieben Jahre, das nur für Finma-regulierte Akteure gelte, zu Wettbewerbsverzerrungen etwa gegenüber Pensionskassen.
Grossbanken am meisten betroffen
Dass risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere, trifft die Banken je nach ihrer Produktepalette zwar unterschiedlich, räumte der Bundesrat zum Beginn der Vernehmlassung ein. Seiner Ansicht nach dürften sich die Eigenmittelanforderungen für den Bankensektor – mit Ausnahme der Grossbanken – jedoch nicht wesentlich ändern.
Das politische Tauziehen wird spätestens am 1. Januar 2024 entschieden sein. Dann soll die Verordnung in Kraft treten.