In der Schweiz können sich Whistleblower am Arbeitsplatz auf wenig rechtlichen Schutz berufen. Moderne Unternehmen wiegeln aber Enthüllungen im eigenen Haus schon aus eigenem Interesse nicht ab.

Wenn Whistleblower an die breite Öffentlichkeit gehen, sind dicke Schlagzeilen garantiert. Ältere Semester erinnern sich an den damaligen Nachtwächter Christoph Meili, der 1997 auf dem Höhepunkt der Krise um die nachrichtenlosen Vermögen Bankdokumente der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) vor dem Schredder bewahrte und damit zu zweifelhaftem Ruhm kam.

Neueren Datums sind die Enthüllungen von Frances Haugen. Die Produktmanagerin von Facebook warf ihrem Arbeitgeber vor, mit seinem Algorithmus Falschinformationen und Hassreden zu tolerieren und so indirekt zu Extremismus sowie Gewalt beizutragen. Einer der wohl prominentesten Whistleblower ist Edward Snowden, der das Ausmass der weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten aufdeckte.

Der Fall DWS

In der Finanzbranche war es Desiréé Fixler, die Nachhaltigkeits-Chefin des zur Deutschen Bank gehörenden Vermögensverwalters DWS, die international für Aufsehen sorgte. Nachdem Fixler zum Ende der sechsmonatigen Probezeit entlassen worden war, wurde sie zur Whistleblowerin und warf der DWS öffentlich vor, bei der Umsetzung der Nachhaltigkeits-Strategie ein geschöntes Bild zu zeichnen.

Inzwischen arbeitet Fixler bei einer Non-Profit-Organisation, die Venture Capital-Firmen zu ESG-Aspekten berät, wie auch finews.ch berichtete. Sie sieht in der Causa DWS einen Wendepunkt für die Vermögensverwaltung und ist überzeugt, dass etwas von der heissen Luft aus diesem aufgeblähten Markt abgelassen werde. 

Politik tut sich schwer

In der Schweiz gab es von politischer Seite mehrere Vorstösse, den Umgang mit Hinweisgebern enger zu regulieren. Der letzte Vorschlag sah eine Meldekaskade vor, wonach Missbräuche zuerst firmenintern zu melden wären. Wenn betriebsintern nicht adäquat reagiert wird, hätten dann die Behörden eingeschaltet werden können. Der Gang an die Öffentlichkeit wäre in Fällen möglich gewesen, in denen die zuständige Behörde untätig blieb.

Diese Vorlage wurde aber auf Eis gelegt, nachdem sie im Parlament nicht mehrheitsfähig war. Kritisiert wurde zum einen, dass die vorgeschlagene Regelung zu kompliziert und zu wenig wirksam sei. Zum andern störten sich linke Politiker daran, dass der Kündigungsschutz nicht gleichzeitig mit der Vorlage ausgebaut wurde.

Unternehmen in der Pflicht

Weil der schweizerische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Meldungen von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz explizit zu regeln, bleibt die Eigenverantwortung der Unternehmen gefragt. Gemäss einem Whistleblowing-Report verfügen in der Schweiz 63 Prozent der befragten Unternehmen über eine Meldestelle zur Prävention und Aufdeckung von illegalem und unethischem Verhalten.

Auch in der Finanzbranche haben inzwischen viele Unternehmen funktionierende Regeln in ihren Compliance-Abteilungen entwickelt. Mit eindeutigen Vorgaben ist der Umgang mit Hinweisgebern für die Mitarbeitenden klar, wodurch das Vertrauen in die eigenen Unternehmenswerte gestärkt wird.

Besser zweimal überlegen

Wenn die Mitarbeitenden wissen, dass rechtswidrige Vorstösse intern gemeldet werden können, werden sie davon abgeschreckt, mit dem Gedanken zu spielen, eine heikle Tat zu begehen. Für den Arbeitgeber wiederum kann die frühzeitige Erkennung von Unregelmässigkeiten Rechts- und Reputationsrisiken vermindern.