Das Startup Skribble hat für seine digitalen Unterschriften mehrere elektronische Identitäten integriert. In der Debatte zum neuen E-ID-Gesetz werde aber ein zentraler Aspekt ignoriert, sagt Chef Philipp Dick zu finews.ch.
Herr Dick, die Coronakrise hat einen Digitalisierungs-Schub ausgelöst. Hat das auch Skribble gespürt?
Wir waren schon immer der Überzeugung, dass die elektronische Signatur die handschriftliche Unterschrift ablösen wird – deshalb existiert Skribble ja. Den extremen Schub im Jahr 2020 hatten wir jedoch nicht vorausgesehen.
Was heisst extrem?
Die Anzahl Nutzer auf Skribble ist rapide gewachsen. Von März bis April 2020 verdoppelte sich die Zahl. Bis Anfang letzten Dezember verdreifachten sich die Nutzer im Vergleich zum April gleich noch einmal. Und diese Tendenz beobachten wir weiterhin.
Was nützt denn die E-Signatur in der Pandemie?
Das Signieren von Dokumenten ist vielerorts einer der wenigen Prozesse, die Mitarbeitende noch dazu zwingt, ins Büro zu kommen. Das wurde im Rahmen der Pandemie so richtig sichtbar.
«Man denke etwa an Social Media. Oder auch an Banken»
Einerseits benötigen Leistungen, die Unternehmen gegenüber Kunden erbringen, oft noch eine Signatur. Diese Leistungen wollen die Firmen auch ohne persönlichen Kontakt anbieten.
Und andererseits?
Zudem möchten die Unternehmen verhindern, dass Mitarbeitende auf digitale Wege ausweichen, die aus rechtlicher Perspektive suboptimal sind, weil sie etwa keine Beweiskraft haben – beispielsweise das Einfügen eines Fotos der eigenen Unterschrift in eine PDF-Datei.
Über der Frage des digitalen Identität, die auch der E-Signatur zugrunde liegt, erhitzen sich derzeit die Gemüter. Das Stimmvolk wird am 7. März über das E-ID-Gesetz befinden, das die Identifikations-Verfahren im digitalen Raum regelt. Für Aufregung sorgt dabei die Frage, ob die Privatwirtschaft solche elektronischen Pässe ausstellen darf – Gegner des Gesetzes wittern Datenkraken auf dem Vormarsch. Ist das tatsächlich zu befürchten?
Bei der Diskussion muss man sich bewusst werden, dass es bereits heute eine gängige Praxis ist, dass die Privatwirtschaft unsere Daten sammelt, speichert und verwaltet. Man denke etwa an Social Media – oder auch an Banken.
Doch viele trauen den Unternehmen dabei nicht über den Weg.
Es ist wichtig, dass Schutz und Verwendung von Daten diskutiert wird. Idealerweise findet die Diskussion aber nicht im Rahmen eines einzigen Anwendungsbereiches statt, sondern grundsätzlich wie etwa in der DSG-Revision, welche die Anpassung des Schweizer Datenschutzrechts ans Niveau der EU vorantreibt.
«Es ist möglich, dass sich weniger geregelte, dritte Lösungen durchsetzen»
Denn wie gesagt – Daten werden vielerorts gesammelt. Und auch Daten, die ausserhalb des diskutierten E-ID-Gesetzes gesammelt werden, sind schützenswert.
Das deutet auf Lücken in der jetzigen Diskussion hin. Gibt es noch mehr davon?
Es gibt einen Aspekt, der kaum diskutiert wird: die Einfachheit der Lösung als unabdingbare Ergänzung zu deren Sicherheit. Nur mit einer Kombination aus Einfachheit, Sicherheit und einem breit anerkannten Mehrwert kann eine substanzielle Verbreitung erreicht werden.
Was meinen Sie konkret?
Die E-ID wird als ‹absolut kritisch für die digitale Transformation› diskutiert. Das ist durchaus gerechtfertigt. Dann folgt die Diskussion zur Sicherheit der Lösung. Ebenfalls gerechtfertigt. Doch eine Lösung, die nur sicher, aber nicht einfach ist, wird ihr Versprechen als Schlüssel zur digitalen Transformation niemals einhalten können. Und dieser Aspekt der Einfachheit wird ignoriert. Im Alltag ist es aber so, dass Einfachheit nicht selten über Sicherheit siegt – etwa, wenn wir die Kamera unseres Laptops überkleben, jene unseres Smartphones aber nicht.
Also stimmen wir über Grundlagen für Lösungen ab, die vielleicht Rohrkrepierer sind?
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