Der Schweizer Presserat hat eine weitere Beschwerde von Rudolf Elmer abgewiesen. Elmer hatte moniert, dass er in einem Bericht von finews.ch zu unrecht als «Verräter» und «Datendieb» bezeichnet worden sei.
Dazu machte Rudolf Elmer (Bild) eine Verletzung von Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» geltend. Beide Begriffe stellten weitere schwere Vorwürfe dar, die zwingend die Einholung einer Stellungnahme erfordert hätten.
Weil der Artikel nicht gezeichnet sei, sah Elmer auch die Ziffer 7 der «Erklärung» verletzt. Dieser verlangt, dass anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen zu unterlassen sind.
Vorschriftgemäss druckt finews.ch unter diesem Link die Stellungnahme Nr. 40/2015 des Schweizer Presserats ab.
Gestohlene Daten an Wikileaks geliefert
Schon in der Stellungnahme 45/2008 hatte der Schweizer Presserat im Zusammenhang mit dem Fall Elmer festgestellt, dass das Wort «Datenklau» in Ordnung war, denn es sei nicht Sache des Presserates, die gegenüber dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit fraglichen Daten von Kunden der Cayman-Niederlassung der Bank Bär erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe juristisch zu bewerten. Elmer hatte Kundendaten der Bank an die Internetplattform Wikileaks geliefert.
In Stellungnahme 29/2012 hatte der Presserat weiter die Begriffe «Dieb» und «Erpresser» geschützt. Vorliegend wurde «Datendieb» aus Sicht des Presserates ebenfalls umgangssprachlich verwendet.
Nicht zu beanstanden
Zudem präzisiert finews.ch, dass Elmer sich selbst als Whistleblower sieht. Darum sei die Verwendung des Begriffs nicht zu beanstanden. Dasselbe gilt für den Vorwurf «Verräter», wobei es sich dabei um keinen neuen Vorwurf handelt. finews.ch durfte ihn verwenden, ohne den Beschwerdeführer anzuhören.