Verkehrte Welt? Bankier Thomas Matter will mit einer Volksinitiative das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern. Doch ausgerechnet der Dachverband der Schweizer Banken lehnt dieses Vorhaben ab.
Die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», die am heutigen Donnerstag bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde, will das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern will. Dies als Reaktion auf die schleichende Unterwanderung der finanziellen Privatsphäre in der Schweiz.
Hinter dem politischen Vorstoss, steht vor allem der Schweizer Bankier Thomas Matter (Bild), Mitgründer und Präsident der Neuen Helvetischen Bank in Zürich. Der 48-jährige Matter rückte im vergangenen Sommer als Nachfolger von Christoph Blocher in den Nationalrat nach.
Initiative ist «unzweckmässig»
Die Initiative sorgt bei der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) jedoch nur sehr beschränkt für Freude, wie sich zeigt. Der Dachverband der hiesigen Geldhäuser attestiert zwar den Initianten, dass sie mit ihrem politischen Vorstoss die finanzielle Privatsphäre stärkten, doch sie halten die Initiative trotzdem für «unzweckmässig».
Darum hat der Verwaltungsrat der SBVg beschlossen, das Volksbegehren nicht zu unterstützen.
Und zwar aus drei Gründen:
- Ein separater Verfassungsartikel sei unnötig, da der Schutz der Privatsphäre bereits heute in der Verfassung respektive im Gesetz genügend verankert sei. Der Verfassungsartikel würde zukünftig allenfalls nötige Anpassungen der Schweizer Steuergesetze massiv erschweren, schreibt die SBVg.
- Mit der Initiative sei die einfache Steuerhinterziehung weiterhin möglich und sogar verfassungsrechtlich verankert. Dies widerspreche der Zielsetzung eines steuerkonformen Finanzplatzes.
- Und drittens seien die Banken keine Steuerpolizisten und nicht verantwortlich für die Steuersituation ihrer Kunden. Nach Auffassung der SBVg läuft die Initiative diesem Grundsatz zuwider. Die Banken und die Bankiers wären höheren Haftungsrisiken ausgesetzt und stärker in der Verantwortung, indem sie zum Beipsiel zu Aussagen gegen ihre Kunden gezwungen werden könnten.
Die Banken in der Schweiz würden zwar anerkennen, dass es, im Rahmen der Steuerkonformität in der Schweiz, Anpassungen im Steuerrecht brauche. Doch die SBVg verlange vom Bundesrat, dass er zuerst eine Gesamtschau aller offenen Steuerdossiers vorgenommen werde und allfällige Massnahmen aufeinander abstimme.