Der AHV-Ausgleichsfonds wird neu von State Street, der Schweizer Tochter eines US-amerikanischen Instituts, verwahrt. Dagegen erwächst politischer Widerstand: Mit der Administration dürften nur noch Schweizer Banken beauftragt werden, fordert ein Vorstoss. Dies hätte weitreichende Folgen.

Bei State Street meidet man in der Regel die Öffentlichkeit und politisches Lobbying betreibt man schon gar nicht. Lieber kümmert man sich um Daten.

Doch nun ist man gefordert. State Street steht im Scheinwerferlicht – ungewollt. Das Institut muss um sein Business kämpfen.

Parlamentarische Kommission fordert Kehrtwende

Auslöser ist die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK), die auf eine Interpellation von SVP-Nationalrat Thomas Matter zurückgeht. Die Kommission will, dass State Street das Mandat zur Depotverwahrung des AHV-Ausgleichsfonds wieder entzogen wird.

Ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so soll nach Ansichten der Kommission der Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

Das Geschäft kommt am ersten Tag der Frühjahressession am 3. März 2025 im Nationalrat (Erstrat) zur Abstimmung.

UBS führte Fonds seit 1997

Für den Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO ist Compenswiss mit Sitz in Genf zuständig, eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Ihr Verwaltungsrat wird vom Bundesrat gewählt.

Erst im Sommer 2024 wechselte das Mandat von der UBS, die den Auftrag seit 1997 ausgeführt hatte, zur Niederlassung Zürich der State Street Bank International in München.

Compenswiss hatte diese Änderung vorgenommen, nachdem die Eidgenössischen Finanzkontrolle eine Ausschreibung für die Dienstleistungen der zentralen Depotbank (Global Custodian) sowie der Fondsleitung empfohlen hatte. Der Entscheid fiel noch bevor die UBS mit der Credit Suisse ihre einstige Mitbewerberin übernommen hat.

Sicherheitsaspekte geltend gemacht

Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission führt in erster Linie Sicherheitsbedenken ins Feld und stört sich daran, dass es sich bei State Street um eine amerikanische Bank handelt. «Wäre es aus Gründen der Sicherheit unseres Volksvermögens (1. Säule) für die Schweizer Sozialwerke AHV, IV und EO nicht sinnvoller, deren Verwaltung als Global Custodian bei einer Schweizer Bank anzusiedeln?», fragt Thomas Matter.

Man sei lediglich mit der Administration des Ausgleichsfonds betraut, beschwichtigt man bei State Street. Dies sei ein solch technisch hochkomplexer Prozess, dass dies gar nicht alle Banken anbieten könnten. Bei State Street habe man sich darauf spezialisiert und stehe für eine über 200-jährige Geschichte, heisst es

Zudem wehrt man sich gegen den Vorwurf, State Street sei in der Schweiz gar nicht richtig präsent. «Wir sind ganz sicher keine Briefkastenfirma. Wir betreiben in der Shilcity ein Office mit 100 Mitarbeitenden und sind der Finanzmarktaufsicht Finma unterstellt», heisst es auf Anfrage.

Auch die Bedenken bezüglich der Risiken teilt man nicht: «Eine Schweizer Bank ist in dieser Frage nicht bessergestellt.»

Weshalb Bankiervereinigung gegen die Motion ist

Dieser Ansicht ist auch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg). «Wir sind überzeugt, dass mit dem Depotbankwechsel keine zusätzlichen Risiken verbunden sind, zumal auch eine Schweizer Depotbank die US-Wertschriften in den USA verwahren würde. Die Auswirkungen eines allfälligen, aber sehr unwahrscheinlichen Einfrierens von Vermögenswerten durch die US-Behörden sind für alle Banken ähnlich, unabhängig davon, wo sich der Hauptsitz befindet», schreibt sie.

Sie lehnt die Motion aber noch aus einem anderen Grund ab: «Wir sind klar der Ansicht, dass sich private Firmen auf geregelte Beschaffungsprozesse verlassen können müssen. Das ist unser Verständnis von Rechtssicherheit.»

Zudem würden damit künftig sämtliche in der Schweiz tätigen Auslandbanken von einem Mandat als Depotbank von Compenswiss ausgeschlossen. «Mit ihrer Expertise und ihrem wertvollen Netzwerk in den verschiedensten Regionen der Welt sind Auslandbanken verlässliche Geschäftspartnerinnen für Schweizer Unternehmen», wendet sie ein.

Dies ist nicht falsch. Denn nicht nur Compenswiss greift auf die Dienste eines amerikanischen Instituts zurück, sondern auch zahlreiche Pensionskassen, beispielsweise Publica, die PK des Bundes oder die Pensionskasse der SBB.