Eine verspätete Publikation zeitigt bei der Walliser Kantonalbank nun unangenehme Folgen. Die Aufsichtsstelle über die Schweizer Börse stellt Fahrlässigkeit fest.

Die SIX Exchange Regulation (SER) hat eine Busse von 80’000 Franken gegen die Walliser Kantonalbank (WKB) verhängt. Dies teilte die Aufsichtsstelle der Schweizer Börse am Freitag mit.

Sanktion ist rechtskräftig

Nach abgeschlossener Untersuchung kamen die Börsenaufseher demnach zum Schluss, dass das Staatsinstitut die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität verletzt habe. Dies, weil die WKB den Geschäftsbericht für das Jahr 2022 verspätet publiziert hatte. 
 
Die SER beurteilte nach der Untersuchung das Verschulden zwar als fahrlässig, die Verletzung der Vorschriften aber insgesamt als leicht, wie es weiter hiess. Der Sanktionsbescheid ist rechtskräftig.