Eine neue Studie ortet weltweit fast 1 Million Strohfirmen – und hegt Verdachtsmomente für die Schweiz. Das Thema wird für den hiesigen Bankenplatz wie für die Politik brandheiss.
Firmenmäntel können ganz legale Zwecke haben. Aber sie können auch als Tarnung dienen für kriminelle Machenschaften – so etwa Geldwäsche, Betrug oder die Umgehung von Sanktionen. Dann spricht man von «Shell companies» im negativen Sinn, von Strohfirmen.
Der Analysedienst der mächtigen amerikanischen Rating-Agentur Moody’s hat nun Daten zu nicht weniger als 485 Millionen Briefkasten-Firmen weltweit nach Anzeichen von unlauteren Absichten durchforstet, und dabei Kriterien wie versteckte Eigentümerschaften, Massenregistrerung oder auffällige Geschäftszahlen berücksichtigt.
900'000 mögliche Strohfirmen
Im Endergebnis hat der Dienst global 19 Millionen Firmen mit einem solchen Anzeichen entdeckt, und 900’000 mit mehreren verdächtigen Eigenschaften, so genannten Red flags. Dies geht aus einer Studie «Shell company indicator» hervor, die Moody’s Analytics dieser Tage publizierte.
Auch in der Schweiz wurden die Analysten fündig. Hierzulande zeigten sich «relevante Muster in Bezug auf ungewöhnliche Direktorenschaft, ungleiche juristische Risiken und eine signifikante Präsenz von finanziellen Anomalien». Diese Muster deuteten auf die mögliche Existenz von Scheinfirmen hin, die das Waschen von Erträgen aus Steuerdelikten oder der Umgehung von Sanktionen erleichtern könnten.
«Ernstzunehmendes Warnsignal für die Schweiz»
«Für die Schweiz, ein führendes Finanzzentrum für alle Finanzdienstleistungen, ist dies ein ernstzunehmendes Warnsignal», stellt die Studie fest.
Die Warnung könnte auf offene Ohren stossen. Der Bundesrat hat vergangenen Sommer einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung in die Vernehmlassung geschickt, der insbesondere die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten von Firmenkonstrukten fordert. Das ist bislang nicht der Fall.
Banken einig mit Bundesrat
Wie finews.ch unlängst recherchierte, hat sich der Bankenplatz hinter die Forderungen des Bundesrats gestellt und fordert zudem, dass Anwälte, Notare und Treuhänder bei besonders risikobehafteten Tätigkeiten der Gesetzgebung unterstellt werden.
Die Branche fürchtet Retorsionsmassnahmen des Auslands. Die Lücken im Dispositiv gegen die Geldwäscherei sind offenbar besonders den USA ein Dorn im Auge und gelten deshalb als «offene Flanke» des Finanzplatzes.
Das nächste Länderexamen rückt heran
Die Lücken sind auch Schuld daran, dass die Schweiz internationalen Standards bei der Geldwäscherei-Bekämpfung hinterher hinkt. Dies könnte sich beim ächsten «Länderexamen» der Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2027 negativ niederschlagen.
Handlungsbedarf ist also gegeben. Auch Moody’s hält wohlwollend fest: «Die Reform des Geldwäscherei-Regulierungsrahmens, einschliesslich der Schaffung eines vom Eidgenössischen Departement geprüften Registers der wirtschaftlichen Eigentümer, ist ein sehr positives Zeichen für die zunehmende Berücksichtigung dieser Risikofaktoren.»