Wegen der Coronakrise verzögerte sich der Berufungsprozess der UBS im Steuerstreit mit Frankreich. Jetzt steht der neue Termin fest.
Am (heutigen) 2. Juni hätte der Berufungsprozess der Schweizer Grossbank UBS in Frankreich beginnen sollen. Nun steht der neue Termin fest: Das Verfahren gegen die UBS in Frankreich wegen Geldwäscherei und Beihilfe zu Steuerhinterziehung findet neu vom 8. bis 24. März 2021 statt, wie unter anderem die Agentur «AWP» berichtete.
Wie auch finews.ch vermeldete, war die auf den 2. Juni angesetzte Berufung gegen die von Frankreich verhängte Busse von rund 4,5 Milliarden Euro wegen der Corona-Krise vergangenen April verschoben worden.
UBS rüstet mit Experten auf
Gegenüber der Nachrichtenagentur nahm die Bank den neuen Termin zur Kenntnis. Dieser gebe dem Unternehmen Gelegenheit, die geltenden Fakten und Rechtsregeln erneut darzulegen, liess sich die Bank zitieren.
Die UBS plant, mit zusätzlichen Rechtsexperten, einem öffentlichen Argumentarium und neuer Rechtssprechung ein fürs Geldhaus und seine Eigner weniger katastrophales Resultat zu erstreiten.