Der Ruf der Aufsicht zu besonderer Achtsamkeit bei den Ausschüttungen hört auch die Zürcher Privatbank. EFG folgt nun dem Beispiel der Marktführer.
EFG International passt ihren Dividendenantrag fürs Geschäftsjahr 2019 an. Wie die Zürcher Privatbank am Mittwoch vermeldete, soll die bereits am 2. April angekündigte Dividende von 30 Rappen pro Aktie in zwei gleichen Teilen ausgeschüttet werden. Der Verwaltungsrat folgt mit den Dividenden-Split der Empfehlung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie der aktuellen Marktpraxis, wie es weiter hiess.
Zweite Hälfte im vierten Quartal
Tatsächlich hatte die Aufsicht die Schweizer Banken in den letzten Wochen wiederholt dazu ermahnt, bei den Ausschüttungen besondere Vorsicht walten zu lassen – dies im Hinblick auf die Folgen, welche die Corona-Krise fürs Finanzsystem noch zeitigen könnte. Anfang April vermeldeten die Grossbanken UBS und Credit Suisse, die Dividenden für 2019 gestaffelt auszuzahlen. Diese Woche ist nun auch die EFG-Konkurrentin Julius Bär dem Ruf der Finma gefolgt.
Gemäss dem geänderten Dividendenantrag wird der EFG-Verwaltungsrat der Generalversammlung vom 29. April eine Barausschüttung aus Kapitaleinlage-Reserven von 15 Rappe je Aktie beantragen. An einer ausserordentlichen Generalversammlung im vierten Quartal 2020 soll – vorbehaltlich des Markt- und Wirtschaftsumfelds – eine weitere Barausschüttung in derselben Höhe traktandiert werden.