Die Schweizer Privatbank der britischen Barclays schliesst sich dem US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits nicht an. Offenbar beweisen die Briten bessere Nerven als ihre Schweizer Kollegen.
An einer Pressekonferenz heute Donnerstag machte Francesco Grosoli eine überraschende Eröffnung. Barclays Bank (Suisse), die Privatbanken-Tochter der britischen Grossbank in der Schweiz, nehme am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits mit Amerika nicht teil, sagte der Private-Banking-Chef von Barclays für die Schweiz und Monaco.
Zu diesem Entscheid sei die Bank nach monatelanger Prüfung der Kunden-Dossiers gelangt.
Nichtteilnahme ist plötzlich eine Option
Das wirft ein neues Licht auf die gut 100 vorab Schweizerischen Banken, die sich im US-Programm in die Kategorie 2 einteilten. Die Institute bekannten sich damit auf Vorrat schuldig, Amerikanern bei Steuerdelikten behilflich gewesen zu sein. Gerade die Schweizer Kantonalbanken, bei denen auch ein politisches Moment mitspielt, reihten sich in Scharen ins Programm ein.
Getrieben auch durch den Druck seitens der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (Finma), fassten Schweizer Banken-CEO oftmals den Entscheid, bevor überhaupt alle Daten gesichtet waren.
Bewiesen sie damit zu wenig Mut? Barclays Suisse jedenfalls fällte in Abstimmung mit den amerikanischen Justizbehörden einen ganz anderen Entscheid. Und wie es aus dem Umfeld der Bank heisst, könnten noch andere Institute in der Schweiz mit der Idee spielen, gar nicht am Programm teilzunehmen.
Das ist genau das, was die USA vermeiden möchten.
Verfahren liegt auf Eis
Derweil liegt das Verfahren mit den USA, der eigentlich bis Jahresende über die Bühne gehen sollte, auf Eis. Dies, nachdem die US-Justizbehörden Anfang Herbst die Bedingungen des Programms für die teilnehmenden Kategorie-2-Banken massiv verschärft hatten. Für Schweizer Banken erscheint das Programm nun als unannehmbar.
So sagte kürzlich Harald Nedwed, Chef der Migros Bank, gegenüber finews.ch: «Die Bedingungen des «Non Prosecution Agreements» wurden leider allzu restriktiv aufgesetzt. Ein Schweizer Unternehmen darf auf diese neuen Forderungen nicht eingehen, weil es sich sonst in der Schweiz strafbar machen würde.» Auch sein Institut entschied sich für die Kategorie 2.