Die Schweizer Firma Moonshot vermittelte Investitionen in Privatmarktanlagen. Nun hat die Finanzmarktaufsicht Finma ein Enforcement-Verfahren gegen das Zuger Startup und weitere Gesellschaften eröffnet. Dabei reagiert die Aufsichtsbehörde überaschend auf jüngste Medienberichte.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ein Enforcement-Verfahren gegen insgesamt zehn miteinander verflochtene Gesellschaften in Zug sowie gegen zwei natürliche Personen eröffnet. Dies gab die Behörde am Dienstagabend überraschend bekannt.

Laut Finma besteht der dringende Verdacht, dass die in das Verfahren involvierten Personen als Gruppe mehrere finanzmarktrechtlich unerlaubte Tätigkeiten ohne die notwendigen Bewilligungen ausgeübt haben.

Die Finma hat deshalb einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt und Massnahmen ergriffen, um bedrohte Anlegerinteressen zu schützen, wie weiter zu erfahren war.

Unklare finanzielle Situation

Bei den Unternehmen dürfte es sich neben «Moonshot» um die Luxus-Appartement-Vermieterin «Le Bijou» sowie um die Initianten Alexander und Madeleine Hübner handeln. 

Wie die Untersuchungen zeigten, sollen die betroffenen Gesellschaften über keine aktuelle Buchführung verfügt haben. Entsprechend sei die finanzielle Situation der Gesellschaften unklar, schreibt die Finma. 

Gegen diese Verfügungen wurde bislang nicht das Rechtsmittel ergriffen.

Finma verteidigt Eingreifen bei Restaurantprojekt

Eher ungewohnt kommt die Finma in ihrer Mitteilung auch auf Medienberichte über das Restaurantprojekt «Supernova» in Bern. Wenige Tage vor der Eröffnung verordnete die Finma die Schliessung des Lokals.

Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Firma OCSP, die ebenfalls vom Enforcement-Verfahren betroffen ist. Es bestehe der konkrete Verdacht, dass der Kauf dieser Liegenschaft aus Geldern finanziert wurde, die aus einer finanzmarktrechtlich unerlaubten Tätigkeit stammen, schreibt die Finma.

Kein Mietvertrag mit «Supernova»

Und sie betont: «Entgegen der teilweise medial verbreiteten Darstellung existiert kein Mietvertrag zwischen der Betreiberin des Restaurants «Supernova» und der Eigentümerin der Liegenschaft.»

Stattdessen stütze die Betreiberin des Restaurants ihre Ansprüche auf einen Untermietvertrag zwischen ihr und einer vom vorliegenden Enforcement-Verfahren direkt betroffenen natürlichen Person.

Unrechtmässig zustande gekommen

Die Finma verfügt laut eigenen Angaben über konkrete Anhaltspunkte, wonach der Untermietvertrag unrechtmässig zustande gekommen sein könnte.