Die Reform der zweiten Säule harzt und geht die Ursachen der unzureichend finanzierten Renten nicht entschieden an. Die UBS will der Politik nun Beine machen und legt einen eigenen Kompromiss vor.
Der Ruf der Schweizer Altersvorsorge ist angeschlagen. Mit der im vergangenen September angenommenen Vorlage zur Stabilisierung der AHV wird zwar die erste Säule für die nächsten Jahre etwas entlastet. Weil die Bevölkerung in der Schweiz aber weiterhin altert, ist eine weitere notwendige Reform der AHV bereits vorgezeichnet.
In einer ähnlichen Schieflage befindet sich auch die zweite Säule. Neben der Alterung in der Gesellschaft fällt dort zudem ins Gewicht, dass die Erträge aus den Finanzmärkten vor allem in der Tiefzinsphase deutlich zu tief ausfielen, um die versprochenen Pensionskassen-Renten vollständig finanzieren zu können.
Mutloses Parlament
Seit Jahren unternehmen die Pensionskassen deshalb Anstrengungen, um die rentenbildenden Umwandlungssätze in ihren Kassen auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Einzig im gesetzlichen Obligatorium (BVG) scheut sich die Politik vor wirksamen, überfälligen Anpassungen. Anstatt die Finanzierungslöcher zu stopfen, werden damit vor allem der jungen Generation die Lasten einer verschleppten Reform aufgebürdet.
Zwar beugt sich das Parlament in der Wintersession gerade wieder über die BVG-Reform. Man wird aber aufgrund der mittlerweile zahllosen beim Bund gestellten Varianten den Eindruck nicht los, dass lieber herumgewerkelt als entschlossen vorwärtsgemacht wird.
Der UWS muss runter
Gemeinsam ist indessen allen besprochenen Massnahmen, dass sie deutlich zu wenig weit gehen, um die zweite Säule wieder nachhaltig auf gesunde Beine zu stellen. Der Reformunwille lässt sich am leichtesten festmachen am Mindestumwandlungssatz (UWS), den die Politiker von derzeit 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent senken wollen.
Diese Reduktion ist deutlich zu harmlos, wie die UBS am Montag an einer Medienkonferenz deutlich machte. Um die Rentenversprechen ohne Quersubventionierung wirklich einzuhalten, wäre ein UWS zwischen 4,5 Prozent und 5 Prozent zwingend; einzig bei Kassen mit tiefer Lebenserwartung liesse sich ein Satz von 5,5 Prozent rechtfertigen. Wenn der UWS bei 6,8 Prozent belassen wird, muss ein jährlich wiederkehrender Zinsertrag von 4,8 Prozent eingespielt werden, rechnen die UBS-Experten vor.
Spielräume einer Reform
Es sind wohl die trödelnden Parlamentarier, welche die UBS bewogen haben, sich in die Debatte einzuschalten und in einer Analyse vorzumachen, wie die Stellschrauben des BVG richtig angepasst werden können (vgl. Grafik unten). Allerdings soll nach Aussagen von UBS-Spezialistin Veronica Weisser lediglich der Spielraum für eine gute Reform ausgelotet werden. Die UBS will aber dem Parlament keinen eigenen UBS-Kompromissvorschlag vorlegen, relativiert Weisser.
Eckwerte für eine BVG-Reform (Quelle: UBS)
Als vordringlich für eine politisch ausgewogene Reform sieht die UBS, den UWS wie vorgeschlagen auf 6 Prozent zu senken. Zudem sollen tiefe Löhne und Mehrfachverdiener besser in der zweiten Säule versichert werden, indem der Koordinationsabzug reduziert und die Eintrittsschwelle gesenkt wird.
Keine Kompensationen mit der Giesskanne
Kompensationen sind bloss für direkt Betroffene gerechtfertigt. Weil allerdings lediglich etwa 5 Prozent bis 20 Prozent der Versicherten in einer BVG-nahen Kasse versichert sind, ist an sich für ein Grossteil der Versicherten eine Ausgleichszahlung unnötig. Die UBS-Experten sehen aber ein, dass die Kompensationen zu besserer politischer Akzeptanz ausgeweitet werden können.
Trotzdem müssen Kompensationszahlungen gemäss der UBS in einem vernünftigen Verhältnis zur Verringerung der Umverteilung aus der BVG-Reform stehen und nicht mit der Giesskanne ausgeschüttet werden. Bei einer Reduktion der Pensionierungsverluste von etwa 400 Millionen Franken sind die jetzigen Reformvorschläge noch weit von einer solchen Ausgewogenheit entfernt.
Wie solidarisch sind Pensionskassen untereinander?
Denn die UBS veranschlagt die Kosten der Rentenzuschläge, die die Politik derzeit auf dem Tisch hat, auf 9 Milliarden bis fast 30 Milliarden Franken. Bei solchen Summen dauert es der UBS zufolge mindestens 20 Jahre, bis die jüngere Generation einen Vorteil aus der Reform ziehen würde.
Diese «Amortisationsdauer» würde sich in etwa halbieren, wenn die Pensionskassen ihren Reformbeitrag aus in ihren Büchern gebildeten Rückstellungen leisten würden. Eine solche «dezentrale Finanzierung» ist allerdings teilweise heftig umstritten. Unternehmen und Branchen mit BVG-nahen Kassen und wenig Polstern, darunter etwa das Gastgewerbe und die Pflegebranche, könnten nämlich – im Unterschied zu einer «zentralen Finanzierung» - nicht von den Rücklagen der «reichen» Kassen profitieren.