Kurz vor Ablauf der Frist zur Lizenzierung steigt die Nervosität bei den unabhängigen Vermögensverwaltern. Neben der Finanzaufsicht mischen sich jetzt auch noch Depotbanken ein und machen Druck.
Für die unabhängigen Vermögensverwalter (External Asset Manager, EAM) , die bei der Finma-Lizenzierung trödeln, wird es jetzt noch ungemütlicher. Offensichtlich drohen vereinzelte Depotbanken die Zusammenarbeit mit ihnen zu kündigen, wenn sie die erforderliche Prüfbestätigung nicht rasch vorlegen können.
Dabei berufen sich diese Banken auf die Vorgabe der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), wonach alle EAM in einem zweistufigen Verfahren bis Ende dieses Jahrs eine Lizenz beantragt haben müssen.
Einspruch der ASV
Wie zu hören ist, haben sich einige Banken zudem entschlossen, die Kunden der EAM direkt zu kontaktieren, wenn bis Ende November keine entsprechende Bestätigung der unabhängigen Vermögensverwalter vorliegt. Damit würden sich die Banken, bei denen die Kundengelder der EAM liegen, faktisch zu Erfüllungsgehilfen der Finma machen. Zugleich macht ein Verdacht die Runde, dass diese Depotbanken die EAM ausbooten, um ihnen ihre Kunden wegzuschnappen.
Dieses Vorgehen hat nun die Allianz Schweizer Vermögensverwalter (ASV) aufgeschreckt, die ein Schreiben an ihre Mitglieder verfasst hat, das finews.ch vorliegt. Darin wird deutlich, dass der Verband die wichtigsten Banken, mit denen die Mitglieder zusammenarbeiten, aufgefordert hat, die Kunden nicht zu kontaktieren und mit den EAM zusammenzuarbeiten, um die beste Lösung für alle beteiligten Parteien zu finden.
Deplatzierte Druckversuche
Weiter erinnert der Verband daran, dass bis zum Ablauf der Frist vom 31. Dezember lediglich das Bewilligungsgesuch bei der Finma eingereicht sein müsse, ein Bewilligungsentscheid der Finma allerdings bis dann noch nicht vorliegen müsse.
Eine Depotbank könne daher nicht verlangen, dass ein EAM vor Ende 2022 bewilligt wird. Sollte das Institut die Kunden trotzdem direkt kontaktieren, empfiehlt der Verband seinen Mitgliedern, den Kunden zu versichern, dass das Bewilligungsgesuch bis spätestens 31. Dezember 2022 eingereicht wird.
Andernfalls soll bei der Finma um eine Fristverlängerung nachgesucht werden. Dafür können allerdings nur ausserordentliche Gründe angeführt werden, darunter Krankheit, Cyberattacke oder höhere Gewalt.
Finma im Verzug?
Einzelne EAM werfen der Finma vor, dass sie mit der Bearbeitung der Bewilligungen im Rückstand sei. Für den Bewilligungsprozess werden im Schnitt sechs Monate veranschlagt. Allerdings hat die Finma mehrfach aufgerufen, sich rechtzeitig um die Lizenzierung zu kümmern.
Ausserdem kritisieren einige EAM, dass sie mit den neuen Vorschriften ihrer Freiheiten beraubt und künftig von Staat und Banken drangsaliert würden. Der ganze Prozess sei nicht nur sehr aufreibend, sondern enthalte auch überflüssige und sinnfreie Anforderungen; ein solches Bürokratie-Monster sei für kleinere Vermögensverwalter kaum zu stemmen.
Kein Hexenwerk
Im Rahmen des Bewilligungsgesuchs muss der Vermögensverwalter seinen Kontrollplan zur Einhaltung der Regulierung (Finig, Fidleg, Geldwäschereigesetz etc.) einreichen. Zudem wird er periodische Compliance- und Risikomanagement-Berichte erstellen müssen. Nach Erhalt der Finma-Bewilligung müssen die erforderlichen Checklisten und Vorlagen für die Berichte erstellt und die Kontrollen korrekt durchgeführt werden. Insofern ist das Ganze wohl kein Hexenwerk.
Das Bewilligungsverfahren verläuft zweistufig. Zuerst muss der unabhängige Vermögensverwalter ein Gesuchsdossier bei seiner Aufsichtsorganisation («SO») einreichen. Nach dem positiven Entscheid ist das Gesuchsdossier direkt bei der Finma zu deponieren. Wird die Abgabefrist am 31. Dezember 2022 überschritten, geht die Finma danach von einer unzulässigen Tätigkeit aus und kann ein Enforcement-Verfahren einleiten. Alle säumigen EAM kommen dann also auf den Index.