Ab dem Jahr 2023 sind alle Schweizer Vermögensverwalter bei der Finma bewilligungspflichtig. Das machen nicht alle mit. Nun zeigt sich erstmals, wie viele Vermögensverwalter die Segel streichen werden.
Unter dem Finanzinstituts- und dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg/Finig) weht für die Schweizer Vermögensverwalter ab 2023 ein anderer Wind. Die bisherige Aufsicht mit den Selbstregulierungs-Organisationen wird neu geordnet: Wer Vermögensverwaltung betreiben will, muss eine Bewilligung der Finma einholen.
Ein erster Teil dieses Bewilligungsprozesses ist seit Ende Juni abgeschlossen. Bis dahin hätten sich Vermögensverwalter bei der Finma melden müssen, um das Interesse für eine Bewilligung anzumelden.
Prognosen haben sich bestätigt
Die Finma hat dadurch ein repräsentatives Bild der stark fragmentierten Schweizer Vermögensverwalterszene erhalten. Prognosen, wonach die verschärfte Aufsicht unter den unabhängigen Vermögensverwaltern eine Konsolidierung auslösen wird, haben sich nun bestätigt.
Wie die Finma am Dienstag mitteilte, werden 121 Vermögensverwalter entweder ihr Geschäft aufgeben oder es mit anderen zusammenlegen. Dies hätten die Kleininstitute bei der Finma als Grund angegeben, kein Bewilligungsgesuch einzureichen.
Handkehrum haben 1'934 Vermögensverwalter und 272 Trustees ihr Interesse an einer Bewilligung kundgetan, wie es weiter hiess.
Auch Aufsichtsorganisationen brauchen Bewilligung
1'208 Meldungen stammen aus der Deutschschweiz, 743 aus der Romandie und 255 aus dem Tessin. 273 Vermögensverwalter und Trustees haben laut Finma angegeben, bereits dieses Jahr eine Bewilligung beantragen zu wollen.
629 Vermögensverwalter und Trustees haben für 2021 und 1'304 für 2022 ihr Bewilligungsgesuch angekündigt. Fidleg/Finig sieht ein Bewilligung durch die Finma vor, doch überwacht werden die unabhängigen Vermögensverwalter von einer Aufsichtsorganisation. Nur im Fall von Missständen kommt die Finma zum Zug.
Auch die Aufsichtsorganisationen müssen eine Bewilligung bei der Finma einholen, was bislang zwei getan haben: Organisme de Surveillance des Instituts Financiers mit Sitz in Genf (OSIF) und Organisation de Surveillance Financière mit Sitz in Neuchâtel (OSFIN). Sie haben von der Finma bereits grünes Licht erhalten.