Kanton setzt LUKB Leitplanken bei Vergütungen
In der neuen Eignerstrategie für die Luzerner Kantonalbank hat der Regierungsrat eine Reihe von Aktualisierungen vorgenommen. So wurde auch die Beschränkung der Saläre für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung angepasst.
Die neue Eignerstrategie 2025 für die Luzerner Kantonalbank (LUKB) formuliert Anforderungen an die Kantonalbank und die Ziele, die sie verfolgen soll. Mit der turnusgemäss alle vier Jahre vom Regierungsrat neu verabschiedeten Strategie sollen Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Entwicklungen umgesetzt werden.
Die Strategie zeigt die Erwartungen des Kantons als Hauptaktionär gegenüber dem Stammhaus und dem Konzern LUKB auf. Darin werde festgehalten, dass der Risikopolitik, Liquidität und Sicherheit der Bank im Sinne des Kantons Luzern und seiner Bevölkerung in besonderem Masse Rechnung getragen würden, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.
Verschärfte Beschränkung der Saläre
Mit der Neufassung wird auch berücksichtigt, dass der Kantonsrat im Frühjahr 2024 eine Motion zur verschärften Beschränkung der Saläre für die Geschäftsleitungsmitglieder der LUKB als erheblich erklärt hatte. So sollen etwa die Summen der fixen und variablen Vergütungen nicht über dem Durchschnitt vergleichbarer Banken liegen. Die Gesamtvergütung des Verwaltungsrates soll die Summe von 1 Millionen Franken nicht übersteigen.
Auch für neu eintretende Geschäftsleitungsmitglieder wird eine Obergrenze festgelegt. Basis- und variable Vergütung sollen maximal auf das dreifache einer Regierungsratsvergütung beschränkt werden. Für 2024 hätte das einer Summe von knapp 850'000 Franken entsprochen.
Nachhaltigkeitsziele
Auch zu anderen Kenngrössen werden Ziele formuliert. So soll die Eigenmittelausstattung mit einer Gesamtkapitalquote von mehr als 19 Prozent weiterhin oberhalb der Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) liegen. Per Ende März 2025 lag dieser Wert bei der LUKB bei 19,3 Prozent.
Zudem wurden verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in der neuen Eignerstrategie verankert. Über Massnahmen zur Verfolgung des Netto-Null-Ziels bis 2040 soll in einem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht informiert werden. Auch der Absenkungspfad für das Hypothekargeschäft und die Wertschriften-Portfolios sollen mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens kompatibel sein.
Zudem werde erwartet, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung des Kantons Luzern und insbesondere auch diejenigen von wirtschaftlich schwächeren sowie digital wenig affinen Bevölkerungsgruppen angemessen berücksichtigt würden, heisst es weiter.