Der Kantonalbankenverband und die ZKB kritisieren die Studie der Denkfabrik. Der Finanzierungsvorteil, über den die Kantonalbanken dank der Staatsgarantie verfügten, werde darin massiv überschätzt. Eine Einordnung.
Mit der Studie «Kantonalbanken: Garantiert im Vorteil» hat die Denkfabrik Avenir Suisse offenbar einen Nerv getroffen. Die Analyse (über die auch finews.ch berichtete), die den Finanzierungsvorteil durch die expliziten Staatsgarantien auf 585 Millionen Franken jährlich beziffert, ist am Mittwochmorgen veröffentlicht worden.
Und noch vor dem Mittag verschickte der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) bereits eine Stellungnahme, die nicht ganz überraschend kritisch ausfällt.
Gehören Kundengelder dazu oder nicht?
Die garantiebedingten Refinanzierungsvorteile der Kantonalbanken würden von Avenir Suisse überschätzt, hält der VSKB darin fest.
Erstens seien Kundengelder grundsätzlich gar nicht zum ratingabhängigen Fremdkapital zu zählen. Avenir Suisse hatte drei Ansätze verwendet, das Basler Modell, das Basler Modell mit Untergrenze und das Glarner Modell. Kundengelder (bei den Kantonalbanken die bedeutendste Verbindlichkeit) werden darin zu 50 Prozent, gar nicht und zu 57 Prozent erfasst. Entsprechend unterscheiden sich die errechneten Werte für die Staatsgarantie mit 793 Millionen, 278 Millionen und 684 Millionen Franken deutlich (Avenir Suisse operiert mit dem Durchschnitt).
Welcher Risikoaufschlag ist korrekt?
Zweitens ist für den VSKB der von der Denkfabrik für die Berechnungen verwendete Finanzierungsvorteil mit durchschnittlich 27 Basispunkten (also gut einem Viertelprozentpunkt) viel zu hoch. Der Refinanzierungsvorteil von den Ratingklassen A zu AA (drei Ratingschritte bzw. Notches) betrage gemäss dem Basler Modell bloss 9 Basispunkte. «Die von Avenir Suisse bewerteten Kantonalbanken weisen im Schnitt ein aufgrund der Staatsgarantie verbessertes Rating von 3 Notches auf, womit ein Refinanzierungsvorteil für relevante Passivpositionen von ca. 6–12 Basispunkten zu erwarten wäre», rechnet der VSKB vor.
Drittens müsse berücksichtigt werden, dass sich viele (gerade kleinere) Kantonalbanken zu einem erheblichen Teil über Pfanddarlehen refinanzierten. Auf die entsprechenden Konditionen dieser grundpfandgesicherten Darlehen habe die Staatsgarantie keinen Einfluss.
«Staatsgarantie ist kein kritischer Erfolgsfaktor»
Der VSKB benutzt seine Stellungnahme, um auf mehrere weitere Punkte hinzuweisen, die nicht Gegenstand der Studie sind. Er unterstreicht, «dass die hohen Bonitätsratings der Kantonalbanken auf ihrem bewährten Geschäftsmodell und ihrer hohen Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung basieren» und darauf, dass alle Kantonalbanken auch ohne Garantie über «sehr gute Ratings» verfügten.
Der VSKB schreibt weiter: «Für die Kantonalbanken selber ist die Staatsgarantie kein kritischer Erfolgsfaktor. Die Kantonalbanken mit und ohne Staatsgarantie sind erfolgreich am Markt» – ein Argument, das man allerdings durchaus auch für eine Abschaffung anführen könnte. Zudem betont der Verband, dass seine Mitglieder Leistungsaufträge erfüllen müssen und an Kantone und Gemeinden im Jahr 2023 rund 1,9 Milliarden Franken in Form von Abgeltungen für die Staatsgarantie oder das Dotationskapital bzw. als Dividenden und Gewinnablieferungen ausbezahlt haben.
Avenir Suisse: «Der Wert ist nicht überhöht»
Zurück zur Kritik an der Studie. Auf Anfrage von finews.ch hält Autor Lukas Schmid fest, dass sich die Staatsgarantie durchaus bei den Einlagen bemerkbar machen könnte, auch wenn bei den Zinskonditionen für die Kunden keine Unterschiede auszumachen seien. «Es gibt eben auch einen Mengeneffekt. Die Staatsgarantie lockt Kundeneinlagen an. Deshalb können Kantonalbanken ihr Aktivgeschäft stärker als andere Banken über Kundeneinlagen refinanzieren, eine gegenüber Alternativen wie dem Anleihenmarkt günstigere Variante.»
Den Spread von 27 Basispunkten hat Schmid aus Daten des US-Finanzministeriums zu Risikoaufschlägen (Default Spreads) hergeleitet. «Leider gibt es keine zuverlässigen Schweizer Daten», bedauert er. «Aber wenn man einen Blick in die Literatur wirft, wird sofort klar, dass es sich dabei nicht um einen überhöhten Wert handelt.» Auf internationalen Daten, die sich auf Credit Default Swaps (Zahlungsausfallversicherungen) beziehen, basiert übrigens auch das Basler Modell.
ZKB nimmt auch separat Stellung
Die Pfandbriefdarlehen hat Schmid den Anleihen zugerechnet. «Man müsste hier im Einzelfall prüfen, wie wichtig diese Refinanzierungsquelle für eine Bank ist.»
In der Studie wird die Zürcher Kantonalbank (ZKB) als grösste Nutzniesserin des Finanzierungvorteils durch die Staatsgarantie identifiziert. Die ZKB hat sich denn auch am Mittwochmorgen zu einer eigenen Stellungnahme veranlasst gesehen, die ähnlich aussieht wie diejenige des VSKB.
«Keine taugliche Basis für Diskussion um Staatsgarantie»
Der hohe Kalkulationssatz von 27 Basispunkten für die Berechnung des Refinanzierungsvorteils über alle berücksichtigten Positionen hinweg sei nicht nachvollziehbar. Das Resultat tauge daher nicht als Basis für die Diskussion um die Staatsgarantie der ZKB.
Im gleichen Atemzug verweist die ZKB auf ihr grosse Finanzkraft und das gute Stand-alone-Rating. Dass die ZKB auch aus eigener Stärke am Markt bestehen kann, ist wiederum ein Argument, dass die Verfechter einer Abschaffung der Staatsgarantie für sich verwenden könnten.
Befund unverändert, aber mehr Transparenz nötig
Vorläufiges Fazit: Am Grundbefund von Avenir Suisse, dass Kantonalbanken dank Staatsgarantien Finanzierungsvorteile haben (der zweite Teil der Studie zu den steuerlichen Privilegien wurde weder vom VSKB noch von der ZKB in Frage gestellt), ändert die Kritik wenig.
Die Einlagen völlig auszuklammern, widerspricht dem gesunden Ökonomenverstand. Die Denkfabrik hätte allerdings ihre Berechnung des Finanzierungsvorteils noch klarer herleiten und darauf hinweisen sollen, dass sie in diesem Punkt vom Basler Modell abweicht.
Berechnung des Geldwerts des Vorteils durch (explizite und implizite) Garantien ist komplex
Ausserdem ist die Zuweisung der Pfanddarlehen zu den normalen Bankanleihen problematisch. Die Pfandbriefzentrale, über die sich alle Kantonalbanken finanzieren, kann sich am Markt nämlich nicht zu wesentlich besseren Konditionen Mittel beschaffen als ihr Pendant, die Pfandbriefbank, die von den anderen Banken benutzt wird.
Der Disput zeigt aber auch generell, wie vertrackt die Berechnung von Finanzierungsvorteilen im konkreten Fall sein kann. Ob man sich dafür wirklich immer auf internationale Daten abstützen muss – oder vielleicht doch nicht auch am hiesigen Obligationenmarkt fündig werden könnte? Und man versteht nun auch besser, wie knifflig es sein muss, den Wert der impliziten Subvention der UBS durch die implizite Bundesgarantie zu ergründen.
Kein guter Grund, nichts zu tun
Wenn schon die Grössen für die relativ einfachen Geschäftsmodelle von Kantonalbanken weit auseinanderklaffen – wie weit muss erst die Spannbreite der Schätzungen für eine international tätige Grossbank sein?
Allerdings gilt hier wie dort: Die Tatsache, dass etwas schwer zu messen ist, ist noch lange kein guter Grund, die Hände in den Schoss zu legen und am Status quo nichts zu ändern.