In einem Rechtsstreit um die wertlos gestellten AT1-Anleihen der Credit Suisse gegen die Schweiz in New York wird es Medienberichten zufolge erst im kommenden Jahr zu einer ersten Entscheidung kommen.

Die Schadenersatzklage von acht ehemaligen Gläubigern der Credit Suisse (CS) gegen die Schweiz wird sich hinziehen. Frühestens im Februar des kommenden Jahres wird der zuständige Richter in New York eine erste Entscheidung treffen. Das berichten die Zeitungen von «CH-Media», etwa die «Luzerner Zeitung», am Freitag unter Berufung auf Gerichtsunterlagen.

Die AT1-Anleihen der CS, die auch als Contingent Convertibles (Coco) bezeichnet werden, wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) im Zuge der vom Bund, der Schweizerischen Nationalbank und der Finma unterstützten Übernahme durch die UBS im März 2023 für wertlos erklärt.

Eigentumsrechte verletzt

Die Zivilklage gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde im Juni 2024 beim United States District Court for the Southern District of New York eingereicht. Die Gläubiger-Gruppe fordert von der Schweiz eine Entschädigung von aktuell gegen 80 Millionen Franken. Sie argumentieren, die Anordnung der Finanzmarktaufsicht, die AT1-Anleihen beim Zusammenbruch der CS im Frühjahr 2023 vollständig abzuschreiben, sei unrechtmässig gewesen und die Schweiz habe damit Eigentumsrechte verletzt.

Laut dem Medienbericht hat der Anwalt, der die Schweiz als Beklagte vertritt, eine Fristerstreckung bei Gericht beantragt, die nun vom Bundesrichter Dale Ho genehmigt wurde. In der auf den 5. Februar terminierten ersten Verhandlung sollen grundsätzliche Fragen zur Klage behandelt werden.

Weitere AT1-Klagen

Die Kläger in den USA werden von der auch in Zürich präsenten international tätigen Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan vertreten. In dem Verfahren in New York geht es aber nur um einen kleinen Teil der wertlos gestellen AT1-Anleihen im Gesamtvolumen von insgesamt rund 16 Milliarden Franken. Die Kanzlei hatte bereits 2023 beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde gegen die Verfügung der Finma eingereicht. Dabei werden schweizerische und internationale Investoren vertreten, die zusammen mehr als 6 Milliarden Franken an AT1-Anleihen der CS hielten.