Nachdem sich zuletzt abgezeichnet hat, dass die EU die Einführung von Basel III in einigen Teilbereichen um ein Jahr verschiebt, wurde hierzulande darüber gerätselt, wie die Schweiz darauf reagieren wird. Insbesondere für die UBS geht es dabei um mögliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich.

Der Bundesrat hat nun bekräftigt, dass der finalisierte Basel III Standard in der Schweiz per 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Man habe die neuesten Entwicklungen zur Kenntnis genommen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Trotz «Verzögerungen in einigen Ländern» wird kein Anlass gesehen, vom bisherigen Zeitplan abzuweichen.

Mit dem Reformpaket des internationalen Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) soll die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden. Es sieht unter anderem vor, dass risikobehaftete Bereiche im Bankengeschäft mit mehr Eigenmitteln beziehungsweise weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihn bis Ende Juli 2024 über den Stand der internationalen Umsetzung des Standards zu informieren.