Eine Angestellte wurde im Frühjahr von Arbeitskollegen belästigt. Erst als der Bankpersonalverband intervenierte, änderte sich die Situation.
Die Bankenwelt wird von sexuellen Übergriffen nicht verschont. So hat sich eine Angestellte eines grösseren Genfer Finanzinstituts unlängst beim Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) beschwert.
Der Grund: Männliche Kollegen hätten ihr regelmässig sexistische Bemerkungen an sie adressiert und ihr ein Email mit anzüglichen Kommentaren, an die ein pornografischer Film angehängt war, verschickt.
Wie der Fall eskalierte
Der Fall ereignete sich im vergangenen Frühjahr, wie SBPV-Regionalsekretär Clément Dubois gegenüber finews.ch präzisierte. Es handle sich beim Arbeitgeber auch nicht um einen kleinen Vermögensverwalter, sondern um eine in der Branche bestens bekannte Bank, deren Namen Dubois aber nicht nennen wollte.
Wie weiter zu erfahren war, eskalierte der Fall. Die Kollegen hätten demonstrativ Fotos von entblössten Frauen in anstössigen Posten an eine Wand des offenen Büros aufgehängt.
Einer der Kollegen ging gar so weit, dass er seinen Hosenschlitz vor der Kollegin geöffnet und ihr unanständige Angebote gemacht hätte, wie der Schweizerische Bankpersonalverband weiter berichtet.
Personalabteilung nicht informiert
In Kenntnis gesetzt von diesen Fakten, hat der direkte Vorgesetzte der Angestellten keine Massnahmen ergriffen, damit dieses Verhalten umgehend aufhört. Er habe es ebenfalls nicht für nötig erachtet, die Personalabteilung der Bank davon in Kenntnis zu setzen, heisst es weiter.
Erst als sich die Angestellte an einen Arzt wandte, der ihr ein Zeugnis zur Arbeitsunterbrechung ausstellte, und sich die betroffene Person mit dem Bankpersonalverband in Verbindung setzte, veränderte sich die Situation.
Verweis und Entschuldigung
Auf Anraten des SBPV konnte dann das Opfer das Problem mit der Direktion der Personalabteilung lösen. Die Belästiger erhielten gemäss weiteren Informationen einen Verweis und entschuldigten sich beim Opfer.
Sie wurden zudem versetzt. Der Angestellten wurde ein Posten in einer anderen Abteilung vorgeschlagen.
Fast ein Drittel der Frauen werden belästigt
Gemäss Studien fühlen sich rund 30 Prozent aller Frauen im Berufsleben irgendwann einmal sexuell belästigt. Die Verantwortung dafür obliegt grundsätzlich dem Belästiger, aber ebenfalls dem Arbeitgeber, der verpflichtet ist, die Person sowie die physische oder psychische Integrität und auch die Gesundheit der Angestellten zu schützen (Art. 328 OR und 6 ArG).
Missbilligung schriftlich festhalten
Der SBPV rät: Im Fall einer Belästigung gilt es, fest und unmissverständlich seine Missbilligung dem Belästiger mitzuteilen. Wenn die Tatsachen gravierend und/oder wiederholt auftreten, sollte die Missbilligung schriftlich erfolgen und eine Kopie dieses Dokuments aufbewahrt werden.
Wenn die Belästigung anhält, sollten die Betroffenen den Kontakt mit der Direktion und der Personalabteilung suchen.