Die Finanzaufsicht hat ihren turnusmässigen Resolution-Bericht zu den systemrelevanten Banken veröffentlicht. Die Zahlenbasis stammt allerdings vom letzten Sommer – lange vor der notfallmässigen Rettung der Credit Suisse.
Jedes Jahr müssen die fünf systemrelevanten Banken gegenüber der Aufsicht belegen, wie sie sich im Krisenfall stabilisieren können. Die Notfallplanungs-Dokumente, auf deren Grundlage der am Mittwoch von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) veröffentlichte Bericht basiert, wurden jedoch bereits in der Jahresmitte 2022 eingereicht.
Wie ein Fantasy-Werk
Für die Grossbanken wurden die Resolvability-Arbeiten mit Status per Ende 2022 beurteilt. Spätere Ereignisse, insbesondere die verordnete Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS, werden im Resolution-Bericht nicht einbezogen. Das Fazit der Behörde liest sich dann auch mit dem aktuellem Wissenstand wie ein Fantasy-Werk. «Die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS wurden weiterhin als umsetzbar beurteilt», heisst es dort.
«Die Ereignisse rund um die Credit Suisse zeigen, wie wichtig konkrete Vorbereitungen für Krisenfälle sind», sagt Finma-Direktor Urban Angehrn. «So hatten die Behörden mit dem Sanierungsplan und mit dem Notfallplan Optionen auf dem Tisch, die es vor zehn Jahren schlicht nicht gab. Gleichzeitig ist klar, dass es aus der Krise, um die Credit Suisse wichtige Lehren für die künftige Krisenvorbereitung zu ziehen gilt. Die Finma wird ihren Beitrag leisten, damit dies geschieht.»
Defitzite bei der Postfinance-Planung
Neben UBS und CS wurden auch die Notfallpläne von Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank (ZKB) und Postfinance bewertet. Am schlechtesten kommt dabei die Post-Tochter weg. «Die Postfinance muss nach dem Scheitern der Revisionsvorlage zum Postorganisationsgesetz ihre Strategie zur Rekapitalisierung im Notfall neu ausrichten», schreibt die Finma.
Während hier der Recovery-Plan genehmigt ist, fällt der Schweizer Notfallplan durch. «Kein plausibler Plan zur Erzielung der Umsetzbarkeit», heisst es hier.
Die Postfinance hatte gegen die höheren Eigenmittelanforderungen geklagt und war damit jüngst vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, wie auch finews.ch berichtete.
Hansruedi Köng: Finma-Zahlen veraltet
Postfinance-Chef Hansruedi Köng hatte sich bereits präventiv in einem gestern Dienstag vorab veröffentlichten Interview mit der Schweizer Börsenzeitung «Finanz und Wirtschaft» (Artikel bezahlpflichtig) gegen die Finma-Beurteilung gewehrt. «Klar, eine negative Beurteilung des Notfallplans wirbelt im Moment viel Staub auf. Deshalb ist eine differenzierte Betrachtung wichtig», sagte er. «Das Urteil ist ein wenig veraltet.»
Die Finma habe sich Ende 2022 auf die Geschäftszahlen von 2021 bezogen. «Damals herrschte ein negatives Marktzinsumfeld, Mitte 2022 kam die Zinswende. Heute stehen wir viel besser da - vor allem im Sinn der Notfallabsicherung.»
(Quelle: Finma)
Raiffeisen erfüllt erstmals Anforderungen
Besser ist die Bewertung bei den anderen beiden «kleinen systemrelevanten». «Der Notfallplan von Raiffeisen entspricht erstmals den Anforderungen an die unterbruchsfreie Weiterführung der systemrelevanten Funktionen bei drohender Insolvenz», schreibt die Finma. Raiffeisen könne ausreichend Kapital bereitstellen, um im Krisenfall rekapitalisiert und weitergeführt zu werden.
Weiterhin noch nicht umsetzbar ist der Notfallplan der ZKB. Für die Rekapitalisierung sei im Notfall nicht genügend Kapital reserviert. «Sie hat jedoch damit begonnen, die entsprechenden Mittel durch die Emission von Bail-in-Instrumenten aufzubauen», heisst es weiter.