Die Frage, ob die UBS zu gross ist für die Schweiz, wird jetzt seit rund eineinhalb Jahren heiss diskutiert. Jetzt ist die Finma zum Schluss gelangt, dass es mehr Handlungsoptionen braucht, um die einzig übrig gebliebene Schweizer Grossbank im Krisenfall abzuwickeln.
Die UBS muss auf Anweisung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) ihre Notfallpläne überarbeiten. Die Grossbank müsse ihre Handlungsmöglichkeiten bei Insolvenzgefahr erweitern, heisst es in einer Mitteilung der Behörde vom Dienstag. Die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne wurde ausgesetzt.
Die Integration der Credit Suisse mache Anpassungen notwendig, um die Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS weiterhin sicherzustellen, heisst es weiter. «Im Einklang mit dem TBTF-Bericht (Too Big To Fail) des Bundesrats sind Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig, um den Behörden zusätzliche Optionen und damit mehr Flexibilität im Krisenfall zur Verfügung zu stellen», schreibt die Finma.
Aktuell sehe die Notfallplanung lediglich eine Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells vor. Neu müsse auch ein Marktaustritt durch den Verkauf oder das Herunterfahren einzelner Geschäfte möglich sein, heisst es weiter. Auch ein Verkauf der Bank müsse als Optionen in den kommenden Jahren vorbereitet werden.
Verlustabsorptionskapazität erfüllt Anforderungen
Die Finma ist überzeugt, dass die UBS heute im Falle der Anwendung der bevorzugten Restrukturierungsstrategie mittels «Single point of entry»-Rekapitalisierung abgewickelt werden könnte. Die UBS erfülle weiterhin die Anforderung an die Verlustabsorptionskapazität, wird zudem betont.
Die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen müssten aber Aufgrund der CS-Integration derzeit vereinheitlicht werden. Insbesondere die Liquiditätsplanung und die Refinanzierung der Schweizer Einheit bei Aktivierung des Notfallplans soll demnach überarbeitet werden.
Die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen müssten aber Aufgrund der CS-Integration derzeit vereinheitlicht werden. Insbesondere die Liquiditätsplanung und die Refinanzierung der Schweizer Einheit bei Aktivierung des Notfallplans soll demnach überarbeitet werden.
Rechtlichen Rahmen anpassen
Die Finma setzt sich dafür ein, dass auch der rechtliche Rahmen den neu zu erarbeitenden Abwicklungsoptionen angepasst wird, um eine möglichst hohe Rechtssicherheit bei der Umsetzung aller Optionen zu gewährleisten. Gleichzeitig sei es wichtig, dass die im TBTF-Bericht des Bundesrates identifizierten Massnahmen auf Gesetzesebene umgesetzt werden, insbesondere der Public Liquidity Backstop, wie es weiter heisst
Die Notfall- und Stabilisierungsplanung ist für die UBS als global tätige systemrelevante Bank vorgeschrieben.