Dieser Meinung ist jedenfalls die Bankenaufsicht. Sie hat den Notfallplan der drittgrössten Grossbank des Landes, der Zürcher Kantonalbank, nun erstmals gutgeheissen. Die Pläne eines anderen Instituts genügen den Anforderungen noch nicht.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die alljährliche Beurteilung der Notfall- und Stabilisierungspläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank (ZKB) abgeschlossen.
Dabei stufte die Behörde den Notfallplan der ZKB erstmals als umsetzbar ein, wie sie am Dienstag mitteilte.
Raiffeisen schon 2023 mit grünem Licht
Dies, nachdem sie den Notfallplan von Raiffeisen bereits im Vorjahr erstmalig als umsetzbar beurteilt hatte. Dies ist nun auch weiterhin der Fall.
Wie die ZKB separat mitteilte, hat die Emission von zusätzlichen verlusttragenden «Bail-in»-Anleihen im Umfang von rund 1,5 Milliarden Franken im Jahr 2023 dazu beigetragen, die erforderlichen Mittel für den Sanierungsfall vollständig aufzubauen. Die Staatsbank verfügte Ende 2023 über eine risikogewichtete Total Loss Absorbing Capacity-Quote (TLAC-Quote) von 26,8 Prozent.
Postfinance durchgefallen
Hingegen beurteilte die Finma den Notfallplan der Postfinance nach wie vor als nicht umsetzbar. Das Geldhaus, das der Schweizerischen Post und damit dem Bund gehört, erfülle die Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher verlustabsorbierender Mittel weiterhin nicht, hiess es dazu.
Immerhin habe Postfinance nun aber einen verbindlichen Plan zum Aufbau dieser Mittel eingereicht.
Systemrelevante Banken müssen der Aufsicht jährlich einen Stabilisierungsplan zur Genehmigung vorlegen. In diesen haben sie darzulegen, wie sie sich im Falle einer Destabilisierung nachhaltig und ohne staatliche Eingriffe stabilisieren können. 2023 konnte die Credit Suisse (CS), die damals zweitgrösste Bank des Landes, nur unter flankierenden Massnahmen des Staates und der Schweizerischen Nationalbank stabilisiert werden und wurde an die Konkurrentin UBS verkauft.
Erhöhte Dringlichkeit
Das verleiht den Notfallplänen bei den vier übrig gebliebenen Grossbanken eine erhöhte Dringlichkeit. Die Finma kündigte an, die Ereignisse rund um die CS-Krise dazu nutzen, die Anforderungen an die Stabilisierungspläne weiterzuentwickeln und dazu auch mehrmals im Jahr zu kommunizieren.
Die kombinierte UBS-CS überarbeitet gegenwärtig ihre Krisenvorsorge. Danach wird die Schweizer Marktführerin ihre Planung der Sanier- und Liquidierbarkeit sowie die Stabilisierungs- und Notfallplanung zur Prüfung einreichen. Die Finma will anschliessend die Krisenplanung der UBS beurteilen und separat dazu berichten.
Mit Spannung erwarteter Bericht
Bereits am 10. April könnte zudem der Bericht der Bundesrats zur künftigen Regulierung der Schweizer Grossbanken vorliegen; es ist davon auszugehen, dass dabei neben der Ausstattung der systemrelevanten Institute mit Eigenkapital und Liquditätspuffern auch die Stabilisierungspläne zur Sprache kommen.