Die Schweizer Grossbank Credit Suisse muss im grossen Prozess gegen die Kartellbildung im Devisenhandel weiter bangen. Sie erlitt eine Teil-Niederlage vor Gericht.
Die Credit Suisse (CS) ist die letzte von 16 Banken, die sich im Monsterprozess gegen Vorwürfe der Kartellabsprache im Forex-Handel verteidigen muss. Nun hat eine Richterin in Manhattan es abgelehnt, eine Sammelklage von Anlegern gegen die Schweizer Bank abzuweisen, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» am Mittwoch berichtete.
Konkret erklärte die Richterin, Lorna Schofield, dass es verfrüht wäre, die Aussage der CS zu akzeptieren, dass die Bank nicht Teil der globalen Verschwörung gewesen sei, im Devisenhandel durch Absprachen ungerechtfertigte Vorteile zu erzielen.
Credit Suisse sieht sich im Recht
Gleichzeitig gab es auch für die Klägerseite eine Abfuhr von der Richterin. Sie gab der Eingabe nicht statt, wonach die CS haftbar sei, weil zuerst geklärt werden müsse, ob es eine einzelne globale Verschwörung gegeben habe oder aber eine Vielzahl von kleineren Absprachen.
Die CS schrieb in einem Stellungnahme, dass sie in dieser Sache über starke rechtliche und faktische Argumente verfüge, wie «Reuters» weiter meldete. Im Verfahren, das 2013 begann, haben 15 Banken Vergleiche in der Höhe von 2,31 Milliarden Dollar abgeschlossen.