Julius Bär muss an Deutschland über 150 Millionen Franken an Volksvermögen zurückzahlen. Das hat das Bundesgericht nun bestätigt. Doch damit ist der Fall immer noch nicht erledigt.
Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: Die Bank Julius Bär muss gemäss einer Mitteilung vom Freitag an Deutschland eine Zahlung von rund 150 Millionen Franken leisten, nachdem die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erfolgreich geklagt hatte.
Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Zürcher Obergerichts von letztem Jahr. Julius Bär hat dafür bereits eine Rückstellung von 153 Millionen Franken im Jahresergebnis 2019 verbucht.
Forderungen an die UBS gestellt
Die BvS, eine deutsche Behörde, die eigens eingerichtet worden ist, um Gelder und Vermögensverwerte aus der ehemaligen DDR zu sichern, hatte Julius Bär im Jahr 2014 verklagt, wie finews.ch seinerzeit exklusiv berichtet hatte.
Bär war als Nachfolgerin der Bank Cantrade Ziel einer Forderung von Geldern, die eine Aussenhandelsgesellschaft der DDR dort liegen hatte. Nach dem Zusammenbruch der DDR hatte die Wienerin Rudolfine Steindling, die «rote Fini», als Treuhänderin rund eine halbe Milliarde Franken dieser Aussenhandelsgesellschaften verschwinden lassen.
Unter anderem lagen die Gelder bei Cantrade, zu der Julius Bär im Jahr 2005 mit der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS gekommen war.
Die BvS klagte wegen nichtautorisierten Geldbezügen bei Cantrade – und hat nun nach langem juristischen Tauziehen gewonnen.
Doch der Fall ist damit für Julius Bär nicht erledigt. Denn sie will die 150 Millionen Franken von der UBS zurückholen. Dies hatte die Zürcher Privatbank bereits früher angekündigt und nun nochmals bekräftigt.