Die Verhandlungen zwischen US-Technologiekonzern Apple und den Schweizer Banken für die Bezahl-App Apple Pay verliefen harzig. Erstmals zeigt sich nun, welche Gebühren die Geldhäuser für diese Dienstleistung zahlen müssen. Ob sich das rechnet, ist alles andere als sicher.
Obschon dem amerikanischen Apple-Konzern grundsätzlich ein Sympathie-Bonus vorauseilt, sind nicht alle Schweizer Banken gut auf das Unternehmen zu sprechen. Denn die hiesigen Finanzinstitute mussten sich dem Diktat aus Kalifornien fügen, wollten sie die Bezahl-Applikation Apple Pay in ihr Kreditkarten-Angebot aufnehmen.
Bislang wollte sich allerdings niemand von den involvierten Banken in die Karten blicken lassen respektive sich zu den Geschäftsbeziehungen mit Apple äussern. Aus gutem Grund, denn die Geldhäuser werden happig zur Kasse gebeten, wie die Schweizer Börsenzeitung «Finanz und Wirtschaft» (Artikel kostenpflichtig) erstmals konkret in Erfahrung bringen konnte.
Happige Kosten
Die eigentlichen Gebühren, die Apple von den Kartenherausgebern verlangt, liegen demnach für eine einfache Kreditkartentransaktion bei mindestens zwölf Basispunkten. Für Zahlungen im Internet oder in einer App kommen fünf Basispunkte dazu.
Wie die Zeitung weiter schreibt, verlangt Apple ausserdem für jede hinterlegte Karte 27,5 Rappen pro Quartal. Die Wettbewerbskommission schreibt den Schweizer Kreditkartenherausgebern durchschnittliche «Interchange Fees» – der Teil der Gebühren, den die Bank erhält – von 0,44 Prozent auf Transaktionen im Inland vor.
Verweigerung nimmt ab
Auf dieser Basis lässt sich ausrechnen, dass ein Apple-Pay-Kunde in der Schweiz mindestens 85.94 Franken pro Quartal ausgeben müsste, damit der Emittent oder Issuer nur schon diese Grundgebühr wieder einspielt.
Trotz dieser vergleichsweise hohen Kosten deutet alles darauf hin, dass sich Apple Pay in der Schweiz durchsetzen wird. Denn die App ist attraktiv und aus Kundensicht auch günstig. Vor diesem Hintergrund erklärt sich denn auch, dass nur noch wenige Retailbanken diesen mobilen Bezahldienst verweigern.
Lieber das Eigengewächs
Brisant ist in dem Kontext allerdings, dass verschiedene Banken in der Vergangenheit nur sehr zurückhaltend Apple Pay ins Angebot aufgenommen hatten, obschon es die App bereits seit 2014 gibt.
Das wiederum hing damit zusammen, dass man im Schweizer Markt das «Eigengewächs» Twint den Vorzug gab. Das rief denn auch die Wettbewerbskommission (Weko) auf den Plan, die seither abklärt, ob sich die Schweizer Banken hinter dem Bezahldienst Twint abgesprochen hatten.
Zwei Verfahren hängig
Die mehrjährige Schutzfrist für Twint könnte – je nach Ausgang der Untersuchung – Konsequenzen für die betroffenen Institute haben. Diese wehren sich dementsprechend: Vor Bundesgericht sind zwei Verfahren zur Frage hängig, ob ehemalige Mitarbeiter der Institute als Zeugen vernommen werden dürfen, wie die Zeitung weiter schreibt.