Der vergangene Woche in einem US-Strafverfahren von Steuerbetrug freigesprochene Stefan Buck sagt, der Untergang der Bank Frey wäre nicht nötig gewesen.
Nach dem Freispruch vor einem Gericht in New York äussert sich der Schweizer Banker Stefan Buck im Interview mit der «NZZ am Sonntag» erstmals über seinen Prozess. Die US-Staatsanwaltschaft wie auch seine Anwälte hätten dafür einen unglaublichen Aufwand für den Prozess betrieben, so der frühere Private-Banking-Chef der Bank Frey.
Die Ankläger hätten zwar 80'000 Seiten Dokumente als angebliches Beweismaterial vorgelegt. «Wir haben aber nicht eine einzige Stelle gefunden, die belegt hätte, dass ich aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben sollte», so Buck.
Bank Frey hatte QI-Abkommen
Die Bank Frey habe ein sogenanntes QI-Abkommen mit den US-Steuerbehörden gehabt. Dieses erlaubt Banken, Steuern auf Einkünften des Kunden abzuführen, ohne seinen Namen nennen zu müssen. «Wir haben nur unseren Job gemacht», so Buck. «Die Staatsanwälte haben versucht, mich als Zentrum aller Swiss-Banking-Kriminalität darzustellen – und haben massiv übertrieben.»
Die Finanzmarktaufsicht Finma hatte gegen die Bank Frey ein sogenanntes Enforcement-Verfahren durchgeführt. Sie habe ihm aber kein Fehlverhalten vorwerfen können, sagt Buck.
US-Kunden waren steuerkonform
Die Finma habe zwar den Stecker gezogen im grenzüberschreitenden Geschäft mit den USA, obwohl zu diesem Zeitpunkt nachweislich alle US-Kunden steuerkonform waren. Doch es war der Entscheid des Verwaltungsrates der Bank Frey, die Banklizenz zurückzugeben. «Der Untergang der Bank wäre sicher nicht nötig gewesen», sagt Buck dazu.
Im November 2016 begab sich Buck freiwillig in die USA, um sich der Anklage der Staatsanwaltschaft zu stellen. Beim Aussteigen aus dem Flugzeug wurde er verhaftet – während der Präsident einer Schweizer Grossbank unbehelligt die First Class habe verlassen können, so Buck. Er verbrachte einige Stunden im Gefängnis – zusammen mit einem Drogenhändler und einem Hedgefonds-Manager.
Buck ist auch in der Schweiz rehabilitiert. Die Finma erlaube ihm theoretisch wieder die Geschäftsführung einer Bank. «Eine Tätigkeit im Bankgeschäft ist eine Option, aber nicht zwingend», sagt Buck.