Die Finma beendet das kartellrechtliche Kontrollverfahren zum Bankenzusammenschluss – ohne Bedingungen für die UBS. Damit wird die Behörde auch ihre ungewohnte Rolle als Wettbewerbshüterin los. 

Die Finanzmarktaufsicht Finma ist nicht nur Hüterin der Bankenregulierung, sondern auch Wettbewerbsbehörde – zumindest im Fall der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS. Die Finma hat nun «nach umfangreicher Prüfung» ein kartellrechtliches Kontrollverfahren abgeschlossen, mit dem Ergebnis, dass durch den Zusammenschluss der Banken «der wirksame Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt wird, auch wenn die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken konnte».

Somit seien die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff nicht erfüllt, und folgerichtig verzichtet die Finma darauf, Bedingungen zu stellen, Auflagen zu erlassen oder weitere Prüfungen vorzunehmen.

Notfallübung mit Rollentausch

Bereits am 19. März 2023 hatte die Finma im Rahmen des Massnahmenpakets des Bundesrats den Zusammenschluss der beiden Grossbanken nach Kartellgesetz genehmigt, ein Vorgehen, das die Finma heute nochmals verteidigt, weil es dem Gläubigerschutz gedient habe und notwendig gewesen sei, um vom Finanzplatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkten grösseren Schaden abzuwenden. Das sofortige Handeln habe dem dafür gesetzlich vorgesehenen Vorgehen entsprochen, hält die Behörde fest.

Die Finma betont zudem, dass sie seit dem Zusammenschluss in engem Kontakt mit der von ihr de facto ausgebremsten Wettbewerbskommission (Weko) gestanden habe.

Weko hat Finma unterstützt

«Die Weko unterstützte die Finma kontinuierlich im Prozess. Gemeinsam wurden umfassende Marktabklärungen getroffen und zahlreiche Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet. Die umfangreichen Markterhebungen und die detaillierte Stellungnahme der Weko verschafften der Finma eine hinreichende Grundlage, um einen abschliessenden Entscheid zu fällen», heisst es. Mit dem Abschluss des Kontrollverfahrens wird die Aufsichtsbehörde auch wieder ihre ungewohnte Rolle als Wettbewerbshüterin los. Wie gewohnt ist nun wieder die Weko dafür vollumfänglich zuständig.

Die UBS hat den Finma-Entscheid, die Fusion vorbehaltlos zu genehmigen, zur Kenntnis genommen und gelobt, sich «weiterhin für ein dynamisches, wettbewerbsfähiges und faires Umfeld» einzusetzen, die Integration umzusetzen und für die Schweiz «eine tragende Säule der wirtschaftlichen Unterstützung» zu bleiben.