In Frankreich haben mehrere NGO die Grossbank BNP Paribas wegen Klimaverbrechen angezeigt. Hiesigen Finanzkonzernen könnte bald ähnliches drohen.
Drei Non-Profiorganisationen (NGO) zerren die französische Grossbank BNP Paribas in Paris vor Gericht. Dies geht aus einer Erklärung hervor, welche die die Umweltaktivisten von Les Amis de la Terre, Oxfam France und Notre affaire à tous am Donnerstag veröffentlichten.
Die NGO werfen dem führenden europäischen Geldhaus Klimaverbrechen und einen «bedeutenden Beitrag» zur globalen Erwärmung vor. Sie haben das Institut bereits ultimativ aufgefordert, auf Finanzierungen im Bereich von fossilen Energien zu verzichten. Ebenfalls am heutigen Donnerstag ist eine Gerichstvorladung an die Adresse der Bank ergangen.
Bei der Sorgfaltspflicht gepackt
Gegenüber der Agentur «AFP» erklärte BNP Paribas in einer Erwiderung, sie bedaure, dass die NGO den Rechtsweg anstatt eines Dialogs eingeschlagen hätten.
Die NGO versuchen in ihrer Klage, die Bank bei der so genannten Sorgfaltspflicht zu packen. Das ist eine Premiere. Seit 2017 schreibt das französische Gesetz diesbezüglich vor, dass grosse Unternehmen wirksame Massnahmen ergreifen müssen, um Menschenrechts- und Umweltverletzungen in ihrer gesamten Geschäftskette zu verhindern. Dieser Argumentation ist in Frankreich bereits gegen den Energiekonzern Total Energies verwendet worden - aber noch nie gegen ein Finanzunternehmen.
Schweizer Stichtag im Jahr 2024
Auch in der Schweiz müsste dies Verwaltungsräte von Banken hellhörig machen. Denn gemäss einer im Zuge der Konzernverantwortung-Initiative per 1. Januar 2022 eingeführten Erweiterung des Obligationenrechts (OR) müssen alle Schweizer Firmen ab einer bestimmten Grösse bis im Juni 2024 eine «nicht-finanzielle Berichterstattung» abliefern.
Dabei wird die Geschäftstätigkeit insbesondere in Bezug auf die Aspekte Umwelt, Soziales und Gute Geschäftsführung sowie in Bezug auf Arbeits- und Menschrechte sowie die Korruptionsbekämpfungs betrachtet. Dieses Reporting muss vom Verwaltungsrat des jeweiligen Unternehmens unterschrieben werden und über zehn Jahre öffentlich verfügbar sein. Wenn eine Firma sich auf keinerlei Standards in Bezug auf die genannten Aspekte verpflichten will, ist dies im Report gebührend begründen.
Auch strafrechtlich relevant
Anzunehmen ist, dass die Erweiterung des Obligationenrechts den Forderungen von Klima- und Menschrechtsorganisationen auch hierzulande den Boden ebnet. Insbesondere ist mit Klagen wie nun gegen BNP Paribas zu rechnen: Gemäss Paragraph 964a OR zur Transparenz über nicht-finanzielle Belange besteht für die Unternehmen auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.