Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma und die Securities and Futures Commission of Hong Kong haben eine Kooperation vereinbart. So erhalten Schweizer Fondsverwalter den Zugang zu einem der wichtigsten Finanzplätze in Asien.
Ziel der Vereinbarung ist, die Zusammenarbeit der beiden Behörden zu verstärken und den gegenseitigen Marktzugang der Fondsanbieter zu fördern. Schweizer Verwalter können ab sofort in Hongkong an Publikumsanleger vertriebene kollektive Kapitalanlagen betreuen, wie einer Mitteilung der Finma vom Freitag zu entnehmen ist. Fondsverwalter in Hongkong erhalten das Gegenrecht.
Mit der Kooperationsvereinbarung anerkennen die Finma und die Hongkong SFC gegenseitig die jeweiligen Aufsichtsregimes über Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und Effektenfonds grundsätzlich als gleichwertig.
Vorteile einer glaubwürdigen Aufsicht
Dies schafft die Grundlage, dass bewilligte Schweizer Vermögensverwalter in Hongkong an Publikumsanleger (Retailkunden) vertriebene kollektive Kapitalanlagen verwalten dürfen.
«Den Fondsverwaltern wird so der Zugang zu einem wichtigen Finanzplatz ermöglicht. Dies ist erfreulich und zeigt exemplarisch, welche Bedeutung eine glaubwürdige und anerkannte Aufsicht und Regulierung für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes hat», sagte Thomas Bauer, Präsident des Finma-Verwaltungsrates