Banken müsssen die Steuerkonformität ihrer Kunden prüfen. Das ist aufwändig, findet Dominic Gubler von der Bankiervereinigung. Er fordert, dass Banken bei Konten, die über den AIA gemeldet werden, Steuerkonformität annehmen dürfen.
Dominic Gubler ist Steuerkonsulent bei der Schweizerischen Bankiervereinigung
Im Zuge der Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen hat der Schweizer Gesetzgeber bestimmte Steuerdelikte zur Geldwäschereivortat erklärt. Das führt implizit dazu, dass Banken die Vermögenswerte ihrer Kunden seit dem 1. Januar 2016 auf Steuerkonformität prüfen müssen.
Banker sind keine Steuerpolizisten...
Die neue Gesetzgebung ist unbefriedigend. Sie scheint fälschlicherweise davon auszugehen, dass Banken die Steuerberater ihrer Kunden sind oder über behördliche Ermittlungskompetenzen verfügen, so dass sie sich ein umfassendes Bild über die steuerliche Situation ihrer Kunden machen können. In Wahrheit ist es für Banken enorm schwierig zu erkennen, ob die Vermögenswerte ihrer Kunden steuerkonform sind. Abgesehen davon darf das auch gar nicht die Aufgabe einer Bank sein – Banken sind keine Steuerpolizisten!
...und machen trotzdem deren Arbeit
Trotzdem: Die neue Gesetzgebung muss eingehalten werden. Banken müssen die Vermögenswerte ihrer Kunden einer Steuerkonformitäts-Prüfung unterziehen. In der Praxis geschieht dies oft auf der Basis bestimmter Indizien. Anhand dieser Indizien soll eine Bank Verhaltensmuster erkennen, die auf eine fehlende Steuerkonformität hindeuten.
Demgegenüber legt eine schriftliche Bestätigung des Kunden, wonach seine Vermögenswerte ordnungsgemäss versteuert sind, den Schluss auf tendenziell steuerkonforme Vermögenswerte nahe. Wurde die Bestätigung vom Steuerberater oder Rechtsanwalt des Kunden ausgestellt, hat sie eine noch grössere Glaubwürdigkeit.
Steuerbehörden müssen Hausaufgaben selbst machen
So weit, so umständlich. Aber wie sieht es eigentlich mit Vermögenswerten auf Konten aus, die künftig im Rahmen des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) den zuständigen Steuerbehörden gemeldet werden? Dürfen Banken davon ausgehen, dass diese Vermögenswerte steuerkonform sind?
Diese Frage sollte vom Gesetzgeber oder Regulator bejaht werden! Dadurch würde die Problematik der in der Praxis enorm schwierigen Steuerkonformitätsprüfung zumindest bei jenen Konten entschärft, die vom AIA betroffen sind.
Flächendeckende Umsetzung
Abgesehen davon würde das auch inhaltlich Sinn machen: Die Bank meldet die Vermögenswerte ihrer Kunden an die Steuerbehörde, welche die Informationen dann an die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes des Kunden weiterleitet. In diesem Fall soll sie auch davon ausgehen dürfen, dass die Steuerbehörde die Vermögenswerte besteuert.
Auch aus dieser Perspektive wäre es für Banken somit wichtig, dass der AIA tatsächlich wie geplant flächendeckend umgesetzt wird.