Konsequent und unerschütterlich: So traten die Teilhaber der Bank Wegelin im Steuerstreit mit Amerika auf. Wie sieht es nach dem Schuldbekenntnis aus?
Er blieb unnachgiebig, nahm es mit den Amerikanern auf, verweigerte sich ihren Drohungen und Rechtsmitteln, liess die Staatsanwälte ins Leere laufen und stellte sich auf den Standpunkt, dass er beziehungsweise die Bank Wegelin nach Schweizer Recht stets korrekt gehandelt habe: Konrad Hummler, der Ostschweizer Privatbankier, spielte in den Steuerstreitigkeiten der letzten Jahre eine einsame Rolle als Don Quichotte des Finanzplatzes.
Und so bezeichneten wir ihn hier als «Banker des Jahres» – just 2012, als er seine Bank verlor. Weil er sich nicht dem Diktat der Amerikaner unterwarf. Weil er die Versprechen, die Schweizer Banker ihren Kunden jahrelang gaben, auch durch alle Böden hielt. Und weil er dann den Preis dafür bezahlte.
Zweifel an den Winkelried-Qualitäten
Inzwischen folgte ein Schuldeingeständnis der Bank Wegelin und ihrer Teilhaber in den USA. Kann man also weiterhin behaupten, dass Hummler den Amerikanern Paroli geboten hat?
Zumindest darf nun an den Winkelried-Qualitäten der Wegelin-Crew gezweifelt werden. Sie liess sich doch auf einen Deal mit den Amerikanern ein. Sie gestand sogar ein, dass ihr Verhalten auf dem Finanzplatz üblich gewesen sei – womit sie den US-Behörden womöglich sogar ein starkes Argument gegen andere Schweizer Häuser lieferte.
Und: Sie verpflichtete sich gegenüber der US-Justiz, ihre amerikanischen Kunden- und Bankdaten aufzubewahren, um diese allenfalls zu transferieren. Dies allerdings nur auf Anweisung von Schweizer Behörden und im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens, wie Wegelin am 3. Januar in einem Communiqué betonte.
Hier UBS, da Wegelin
Hier wird der Versuch unternommen, einen Unterschied zwischen der Bank Wegelin und der UBS zu machen. Letztere hatte 2008 vom Bundesrat einen Notrechts-Entscheid erwirkt, um in Verletzung des Bankgeheimnisses Kundendaten an die USA ausliefern zu dürfen.
In der Zwischenzeit hat sich allerdings die Rechtslage verändert. Die US-Justiz darf heute – anders als im Fall UBS – auch in Fällen von Steuerhinterziehung mit Unterstützung von den Schweizer Behörden rechnen, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) gegenüber finews.ch bestätigt: «Das neue DBA gilt für Steuerbetrug- und auch für Steuerhinterziehungsfälle ab 23. September 2009, dem Datum der Unterzeichnung.»
Mit anderen Worten: Ehemalige amerikanische Wegelin-Kunden müssen nun tatsächlich zittern.
Immerhin: Sie stellen sich hin
Ein weiterer Aspekt: Das Verfahren gegen die drei Wegelin-Berater ist nicht vorbei – die Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft in New York sichert lediglich die Bank und ihre Teilhaber, nicht ihre angeklagten ehemaligen Kundenberater.
Es fällt allerdings auch auf, dass die Wegelin-Partner selber die Verantwortung übernehmen für den fatalen Entscheid, nach 2008 steuerflüchtige US-Amerikaner von der UBS als Kunden zu übernehmen.
Ein neues Eingeständnis: Mitwissen bis in die oberste Etage
Hummlers Weggefährte Otto Bruderer gab in den USA im Namen der Bank Wegelin zu, nicht nur gewusst zu haben, dass diese Kunden ihr Vermögen in Verstoss gegen US-Gesetze nicht deklarierten, sondern ihnen auch beim Verbergen geholfen zu haben. Wissen bis in die oberste Etage: Das war ein neues Eingeständnis.
Bei der UBS betonten die Bankchefs, etwa der vormalige Chefjurist und spätere Bankpräsident Peter Kurer, aber auch der vormalige Privatebanking-Chef und spätere CEO Marcel Rohner, stets ihr Unwissen und liessen stattdessen untere Chargen als «unguided missiles» erscheinen.
Und so bleibt die Frage: Wie erscheint das Gesamtbild heute, in Abwägung aller Aspekte?
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