Der Garantievertrag zwischen der UBS und der Schweizer Regierung zur Übernahme der Credit Suisse ist in trockenen Tüchern. Auf die UBS kommen neben jährlichen Gebühren in zweistelliger Millionenhöhe weitere Vorschriften hinzu.
Die UBS und die Schweizer Regierung haben am Freitag den in den vergangenen Wochen immer wieder zitierten Garantievertrag unterzeichnet.
Das 94-seitige «Loss Protection Agreement» tritt mit dem Vollzug der Übernahme der Credit Suisse in Kraft, also voraussichtlich am 12. Juni 2023, wie die UBS und der Bund gleichentags mitteilen. Die Laufzeit des Vertrags endet, wenn die UBS alle garantierten Vermögenswerte verwertet oder abgebaut hat.
Hauptsitz muss in der Schweiz bleiben
Gemäss der Vereinbarung garantiert der Bund Verluste in Höhe von 9 Milliarden Franken aus einem designierten Portfolio von Non-Core-Assets der Credit Suisse, wogegen die UBS die ersten Verluste in Höhe von 5 Milliarden Franken selber trägt. Diese Grundzüge des Vertrags sind mit den Unterschriften nun auch rechtskräftig.
Um eine Zahlung im Rahmen der Garantie zu erhalten, ist die UBS allerdings an die Aufrechterhaltung des Schweizer Hauptsitzes gebunden, erklärte der Bund in seiner Mitteilung. Die Regierung wird quartalsweise informiert.
Bund ist eng eingebunden
Wie es weiter heisst, ist die UBS verpflichtet, diese Vermögenswerte umsichtig zu verwalten, um Verluste zu minimieren und die Erträge aus deren Veräusserung zu maximieren. Dass die Risiken überschaubar sind, hatte Sergio Ermotti unlängst mit seiner Aussage angedeutet, dass Verluste für den Staat bei diesem Geschäft sehr unwahrscheinlich seien.
Die Bank wird gemäss den Angaben ausserdem die anfänglichen und laufenden externen Kosten des Bundes und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht für den Vertrag übernehmen.
36 Millionen jährliche Gebühren
Aus den einsehbaren Vertragsdetails geht unter anderem hervor, welche Kosten mit der Garantie für die UBS verknüpft sind. Demnach fällt jährlich eine Aufrechterhaltungsgebühr von 0,4 Prozent der garantierten 9 Milliarden Franken an, zu der einmalig 40 Millionen Franken hinzukommen.
Das versicherte Portfolio besteht gemäss den Unterlagen aus Derivaten, strukturierten Produkten und speziellen Krediten und wird mit 40 Milliarden Franken oder 3 Prozent der Bilanz der kombinierten neuen UBS bewertet.
Dieses Portfolio wird in eine spezielle Organisation ausgelagert, das von einem Aufsichtsausschuss überwacht wird.
Weitere Verlustbegrenzungen
Aus einer Eingabe an die amerikanische Börsenaufsicht ging anfangs Woche hervor, dass weitere Verlustgarantien eine separate Rechtsgrundlage in Form einer parlamentarischen Genehmigung erfordern würden.
Neben den Garantien erhält die UBS eine Reihe weiterer regulatorischer Vorteile. So darf sie vorübergehend einige Regelungen anwenden, die für die Credit Suisse galten, und ihre aktuellen Liquiditätsregeln beibehalten. Ausserdem können beide Banken ihre derzeitigen Methoden zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva beibehalten.
Vor allem muss aber die entstehende Megabank ihre Bilanz erst Ende 2029 voll absichern, wie finews.ch berichtete.
Abwicklungsvorschlag an den Bund
Die UBS muss der Regierung innerhalb von drei Monateen einen Vorschlag für einen Geschäftsplan vorlegen. Darin muss sie aufzeigen, wie sie die durch die Garantien gedeckten Vermögenswerte abwickeln will und welche Nettoverluste zu erwarten sind.
In einem Fünfjahresplan muss die Grossbank zudem Finanzprognosen, einen Kapitalplan mit Schätzungen zu den risikogewichteten Aktiva sowie Ausstiegs- und Abwicklungsstrategien darstellen.