Auf dem US-Finanzmarkt wird jeweils mit harten Bandagen gekämpft. Die Schweizer Grossbank hat nun einen Rechtsstreit mit ehemaligen Mitarbeitenden beigelegt. Der Fall wird in den USA weiter aufmerksam verfolgt.
Die Schweizer Grossbank UBS hat unlängst mehrere Ex-Mitarbeitende in den USA vor Gericht gezogen. Jetzt hat die US-Einheit des Wealth Management der UBS den Rechtsstreit mit einem 16-köpfigen Team von Private Bankern beigelegt. Einem Gerichtsdokument zufolge haben die beiden Seiten eine Einverständniserklärung eingereicht, wie das Online-Portal «AdvisorHub» berichtet.
Angeblich UBS-Kunden kontaktiert
Vor seinem Wechsel zu RBC Wealth Management im Oktober hatte das Team von sogenannten Advisor mit einem Kundenvermögen von 1,5 Milliarden Dollar einen Jahresumsatz von 8 Millionen Dollar erzielt, wie auch finews.ch meldete.
Anfang November leitete die UBS den Rechtsstreit ein, als sie bei einem Gericht in Indiana eine Klage einreichte, in der sie die Broker beschuldigte, gegen Abwerbeverbote verstossen zu haben. Angeblich hatten die Private Banker UBS-Kunden kontaktiert, um sie zu RBC zu locken.
Nächste Runde steht an
Die sechsseitige Vereinbarung sieht laut «AdvisorHub» vor, dass den Beratern untersagt wird, einige Kunden zu bewerben, die sie früher bei der UBS betreut haben. Als Voraussetzung für die Einigung verständigten sich die beiden Seiten darauf, für welche Kunden «verschiedene» Vereinbarungen gelten. Die Berater verzichteten nicht auf ihr Recht, jeden Kunden anzufechten, aber sie erklärten sich unter anderem bereit, «in gutem Glauben an der Lösung dieser Fragen zu arbeiten», so das Gerichtsdokument.
Die beiden Parteien müssen ihren Streit noch vor einem Schiedsgericht austragen, da die Schweizer Grossbank vor der Anrufung des Gerichts eine Klage auf eine dauerhafte Verfügung und Schadenersatz bei der Genehmigungsberhörde Financial Industry Regulatory Authority (Finra) eingereicht hatte.
Die UBS freue sich über den Ausgang des Gerichtsverfahrens und werde nun ihre Schadenersatzansprüche im Finra-Schiedsverfahren energisch weiterverfolgen, zitiert «AdvisorHub» aus einer E-Mail der Schweizer Bank.