Der grossen Wall-Street-Bank Goldman Sachs bleibt eine öffentliche Gerichtsverhandlung über Geschlechterdiskriminierung kaum erspart. Hunderte von Frauen erklärten ihre Unterstützung für das öffentliche Verfahren.
Der Fall ist mittlerweile schon recht alt: die Hauptklägerin, Cristina Chen-Oster, begann ihren Kampf gegen Goldman Sachs aufgrund von Diskriminierung schon 2005 und erreichte im Jahr 2018 den Status einer Sammelklage. Nun haben hunderte von Frauen sich dafür entschieden, dass der Fall im Rahmen einer Sammelklage verhandelt werden soll und nicht als Schiedsverfahren, wie die Agentur «Bloomberg» am Dienstag berichtete (Artikel hinter Bezahlschranke).
Ein Schiedsverfahren erlaubt ein diskreteres, also weniger öffentliches Vorgehen, was für die beklagte Bank wohl durchaus Vorteile gehabt hätte. Von den 349 Frauen aus dem gesamten Pool von Nebenklägerinnen, die auf eine entsprechende Frage geantwortet haben, votierten 339 für den Weg der klassischen Sammelklage. Weitere 344 Frauen antworteten gar nicht und scheiden deshalb aus der Sammelklage aus.
Nicht Teil der neuen Gesetzgebung
Die insgesamt 693 Frauen arbeiteten in den Jahren 2016 bis 2018 als Associates oder Vice Presidents im Investment Banking, Securities oder Investment Management von Goldman Sachs. Die Firma kommentierte den Entscheid gemäss «Bloomberg» nicht.
Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, fällt die Klage wegen Geschlechterdiskriminierung nicht unter ein neues Gesetz, welches Präsident Joe Biden schon unterzeichnet hat. Dieses beendet die Regel, dass sexuelle Übergriffe und Belästigung zwingend in eine Schlichtung geschickt werden. Das Gesetz regelt hingegen nicht Fälle von Geschlechterdiskriminierung.