In Belgien hat sich die UBS in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit den dortigen Behörden einigen können.
Die Schweizer Grossbank UBS kann eine weitere Pendenz abhaken. In Belgien konnte sie sich in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit den Behörden einigen, wie ein Gericht in Brüssel am Donnerstagabend mitteilte. Die Bank bezahlt 49 Millionen Euro, muss aber keine Schuld im Kontext der Vorfälle aus den Jahren 2005 bis 2013 anerkennen.
Der Verdacht auf Geldwäscherei und des Betreibens einer kriminellen Organisation wurde fallengelassen, wie weiter zu erfahren war.
Hohe Wellen geschlagen
«Für die UBS bedeutet der Vergleich, dass ein langwieriges Verfahren, das sich auf angebliche Sachverhalte von vor mehr als zehn Jahren bezieht, ohne jegliches Schuldanerkenntnis beendet werden kann», liessen die belgischen Behörden am Donnerstagabend in einem Communiqué verlauten. Als die Vorwürfe 2016 bekannt geworden waren, hatten sie hohe Wellen geschlagen.
Noch immer hängig ist das Strafverfahren in Frankreich, wo es um vergleichbare Vorfälle geht. Dort hatte ein Berufsgericht in Paris im vergangenen Sommer einen Entscheid überraschend vertagt. Nun soll es am 13. Dezember 2021 fallen.
Konkret geht es dabei um die Frage, ob die UBS rechtswidrige Kundenanwerbung betrieben und Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat. In erster Instanz hatte ein französisches Gericht eine Strafe von 4,5 Milliarden Euro gefordert. Die UBS hatte Berufung eingelegt.